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Mieterhöhung erhalten? So prüfst du, ob sie zulässig ist

Dein Vermieter verlangt eine höhere Miete? Nicht jede Mieterhöhung ist wirksam. Sie muss begründet sein, Grenzen einhalten – und du musst ihr aktiv zustimmen. Es lohnt sich, genau zu prüfen, bevor du unterschreibst.

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Mieterhöhung prüfen

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Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss begründet werden (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, § 558 BGB) und darf innerhalb von 3 Jahren die Kappungsgrenze von 20 % (in angespannten Märkten 15 %) nicht überschreiten.
Du hast eine Überlegungsfrist und musst der Erhöhung zustimmen. Ohne deine Zustimmung kann der Vermieter sie nur über das Gericht durchsetzen – formale Fehler machen sie unwirksam.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Begründung prüfen

    Ist die Erhöhung mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten begründet? Ohne formgerechte Begründung ist sie unwirksam.

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    2. Grenzen prüfen

    Liegt die neue Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete oder über der Kappungsgrenze? Dann ist sie (teilweise) unzulässig.

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    3. Überlegungsfrist nutzen

    Du hast Zeit bis zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang, um zu reagieren. Stimme nicht vorschnell zu.

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    4. Teilweise zustimmen

    Ist nur ein Teil der Erhöhung berechtigt, kannst du auch nur diesem Teil zustimmen.

Häufige Fragen

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete brauchst du deine Zustimmung; der Vermieter kann sie sonst nur gerichtlich erzwingen. Bei Modernisierungs- oder Indexmieterhöhungen gelten eigene Regeln. Prüfe Begründung und Grenzen sorgfältig.

Was ist die Kappungsgrenze?

Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete (bis zur Vergleichsmiete) um höchstens 20 % steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 %. Erhöhungen darüber hinaus sind unzulässig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.