Mehrbedarf und Sonderbedarf beim Kindesunterhalt
Der reguläre Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle deckt nicht alles ab. Für bestimmte zusätzliche Kosten gibt es Mehrbedarf und Sonderbedarf. Beide sind eigene Ansprüche, die über den Tabellenunterhalt hinausgehen können.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bedarf einordnen
Kläre, ob es sich um regelmäßigen Mehrbedarf oder einmaligen Sonderbedarf handelt.
- 2
2. Kosten belegen
Sammle Belege über die zusätzlichen Aufwendungen.
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3. Anteil berechnen
Ermittle die Aufteilung nach dem Einkommen beider Eltern.
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4. Geltend machen
Fordere den Anteil schriftlich; Sonderbedarf zeitnah zur Entstehung.
Daran erkennst du die Masche
- Sonderbedarf wird zu spät geltend gemacht.
- Mehrbedarf und Sonderbedarf werden verwechselt.
- Belege über die Zusatzkosten fehlen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf?
Mehrbedarf sind regelmäßige zusätzliche Kosten wie Kita-Gebühren oder krankheitsbedingter Bedarf. Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher und nicht vorhersehbarer Bedarf, etwa eine teure Klassenfahrt. Beide gehen über den Tabellenunterhalt hinaus.
Wer trägt diese zusätzlichen Kosten?
In der Regel beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen. Der betreuende Elternteil trägt seinen Anteil oft durch die Betreuung; die zusätzlichen Geldkosten werden entsprechend dem Einkommensverhältnis aufgeteilt.
Bis wann muss ich Sonderbedarf geltend machen?
Sonderbedarf sollte zeitnah geltend gemacht werden. Für die Vergangenheit besteht er nur eingeschränkt – grundsätzlich kann er innerhalb eines Jahres nach Entstehung verlangt werden (§ 1613 Abs. 2 BGB). Warte daher nicht zu lange.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.