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Aufzahlung beim Medikament – Festbetrag und Mehrkosten

An der Apothekenkasse kommen oft Beträge zusammen, die über die normale Zuzahlung hinausgehen. Das liegt an Festbeträgen und Rabattverträgen. Wer die Regeln kennt, kann unnötige Aufzahlungen vermeiden.

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Für viele Arzneimittel gibt es Festbeträge: Bis zu diesem Betrag zahlt die Kasse, darüber hinausgehende Kosten trägt der Versicherte (§ 31, § 35 SGB V). Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Zuzahlung pro Packung.
Verordnet der Arzt ein wirkstoffgleiches Präparat im Rahmen des Festbetrags oder eines Rabattvertrags, fällt keine Aufzahlung an. Bei Befreiung von Zuzahlungen entfällt zudem die gesetzliche Zuzahlung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verordnung besprechen

    Frage den Arzt nach einem festbetragsfähigen oder Rabattvertrags-Präparat.

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    2. Apotheke fragen

    Erkundige dich in der Apotheke nach einer aufzahlungsfreien Alternative.

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    3. Befreiung prüfen

    Prüfe, ob du wegen Überschreitens der Belastungsgrenze von Zuzahlungen befreit bist.

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    4. Belege sammeln

    Bewahre Quittungen, um die Belastungsgrenze nachzuweisen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Warum muss ich beim Medikament aufzahlen?

Liegt der Preis des Medikaments über dem Festbetrag der Kasse, trägst du die Differenz selbst (§ 35 SGB V). Das ist die Aufzahlung. Sie ist nicht dasselbe wie die gesetzliche Zuzahlung, die pro Packung anfällt.

Wie vermeide ich die Aufzahlung?

Indem ein wirkstoffgleiches Präparat innerhalb des Festbetrags oder ein Rabattvertrags-Arzneimittel verordnet und abgegeben wird. Sprich Arzt und Apotheke darauf an; oft gibt es eine medizinisch gleichwertige Alternative ohne Aufzahlung.

Kann ich von Zuzahlungen befreit werden?

Ja. Übersteigen deine Zuzahlungen im Jahr die Belastungsgrenze (in der Regel zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent), kannst du dich für den Rest des Jahres befreien lassen. Sammle dafür alle Quittungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.