Massenentlassung – Anzeigepflicht und deine Rechte
Bei größeren Kündigungswellen schützt das Gesetz die Beschäftigten durch besondere Verfahrenspflichten. Der Arbeitgeber muss eine Massenentlassung der Agentur für Arbeit anzeigen und den Betriebsrat beteiligen. Fehler in diesem Verfahren können Kündigungen unwirksam machen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Schwellen prüfen
Sieh nach, ob die Zahl der Entlassungen die Schwellenwerte des § 17 KSchG erreicht.
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2. Verfahren hinterfragen
Kläre, ob Betriebsrat und Agentur für Arbeit ordnungsgemäß beteiligt wurden.
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3. Frist wahren
Erhebe innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage.
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4. Beratung suchen
Lass die Wirksamkeit der Kündigung und mögliche Abfindungen prüfen.
Daran erkennst du die Masche
- Es wird massenhaft gekündigt, ohne dass der Betriebsrat eingebunden war.
- Die Drei-Wochen-Frist für die Klage läuft unbemerkt ab.
- Beschäftigte unterschreiben vorschnell Aufhebungsverträge.
Häufige Fragen
Was ist eine Massenentlassung?
Eine Massenentlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte, von der Betriebsgröße abhängige Zahl von Beschäftigten entlässt (§ 17 KSchG). Dann gelten besondere Anzeige- und Konsultationspflichten gegenüber Agentur für Arbeit und Betriebsrat.
Was passiert bei Fehlern im Verfahren?
Verstößt der Arbeitgeber gegen die Anzeige- oder Konsultationspflicht, können die Kündigungen unwirksam sein. Das lässt sich aber nur mit einer fristgerechten Kündigungsschutzklage geltend machen – innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.
Bekomme ich bei einer Massenentlassung eine Abfindung?
Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht. Abfindungen ergeben sich häufig aus einem Sozialplan, einem Interessenausgleich oder einem Vergleich im Kündigungsschutzverfahren. Ob und wie viel, hängt vom Einzelfall ab.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.