Zum Inhalt springen

Massenentlassung – Anzeigepflicht und deine Rechte

Bei größeren Kündigungswellen schützt das Gesetz die Beschäftigten durch besondere Verfahrenspflichten. Der Arbeitgeber muss eine Massenentlassung der Agentur für Arbeit anzeigen und den Betriebsrat beteiligen. Fehler in diesem Verfahren können Kündigungen unwirksam machen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Überschreitet die Zahl der Entlassungen innerhalb von 30 Tagen bestimmte Schwellen, liegt eine anzeigepflichtige Massenentlassung vor (§ 17 KSchG). Der Arbeitgeber muss die Agentur für Arbeit informieren und ein Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat durchführen.
Wird die Anzeige- oder Konsultationspflicht verletzt, können die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sein. Eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen sichert deine Rechte.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Schwellen prüfen

    Sieh nach, ob die Zahl der Entlassungen die Schwellenwerte des § 17 KSchG erreicht.

  2. 2

    2. Verfahren hinterfragen

    Kläre, ob Betriebsrat und Agentur für Arbeit ordnungsgemäß beteiligt wurden.

  3. 3

    3. Frist wahren

    Erhebe innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage.

  4. 4

    4. Beratung suchen

    Lass die Wirksamkeit der Kündigung und mögliche Abfindungen prüfen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist eine Massenentlassung?

Eine Massenentlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte, von der Betriebsgröße abhängige Zahl von Beschäftigten entlässt (§ 17 KSchG). Dann gelten besondere Anzeige- und Konsultationspflichten gegenüber Agentur für Arbeit und Betriebsrat.

Was passiert bei Fehlern im Verfahren?

Verstößt der Arbeitgeber gegen die Anzeige- oder Konsultationspflicht, können die Kündigungen unwirksam sein. Das lässt sich aber nur mit einer fristgerechten Kündigungsschutzklage geltend machen – innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

Bekomme ich bei einer Massenentlassung eine Abfindung?

Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht. Abfindungen ergeben sich häufig aus einem Sozialplan, einem Interessenausgleich oder einem Vergleich im Kündigungsschutzverfahren. Ob und wie viel, hängt vom Einzelfall ab.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.