Fehlbetrag in der Kasse – musst du als Arbeitnehmer zahlen?
Am Ende der Schicht fehlt Geld in der Kasse oder Ware im Lager – und der Arbeitgeber zieht es dir vom Lohn ab? So einfach ist das nicht. Für einen Fehlbestand (Manko) haftest du nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verschulden prüfen
Liegt ein nachgewiesenes Verschulden vor, oder ist es nur eine unerklärte Differenz?
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2. Zugriff klären
Hatten mehrere Personen Zugriff auf die Kasse? Dann ist eine Alleinhaftung kaum begründbar.
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3. Lohnabzug widersprechen
Einem unberechtigten Lohnabzug für das Manko schriftlich widersprechen und den vollen Lohn fordern.
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4. Beratung
Bei Streit helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Muss ich für ein Kassenminus aufkommen?
Nicht automatisch. Für einen Fehlbestand haftest du nur, wenn dir ein Verschulden nachgewiesen wird – und die Beweislast trägt der Arbeitgeber. Außerdem gilt die eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftest du in der Regel gar nicht oder nur anteilig. Ein pauschaler Lohnabzug 'fürs Minus' ist meist unzulässig.
Was ist Mankogeld?
Ein zusätzlicher Geldbetrag, den der Arbeitgeber als Ausgleich dafür zahlt, dass du das Risiko für Fehlbestände (mit-)trägst. Nur wenn ein solches Mankogeld vereinbart ist und du allein Zugriff auf die Kasse hattest, kommt überhaupt eine verschärfte Mankohaftung in Betracht – und auch dann meist begrenzt auf die Höhe des Mankogeldes.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.