Zum Inhalt springen

Fehlbetrag in der Kasse – musst du als Arbeitnehmer zahlen?

Am Ende der Schicht fehlt Geld in der Kasse oder Ware im Lager – und der Arbeitgeber zieht es dir vom Lohn ab? So einfach ist das nicht. Für einen Fehlbestand (Manko) haftest du nur unter bestimmten Voraussetzungen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Haftung prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein bloßer Fehlbestand bedeutet nicht automatisch deine Haftung. Du haftest nur, wenn dir ein Verschulden nachgewiesen wird – und die Beweislast dafür trägt der Arbeitgeber. Zudem gelten die Grundsätze der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung (Haftungsmilderung je nach Verschuldensgrad).
Eine verschärfte Haftung kommt nur in Betracht, wenn dafür ein angemessener Ausgleich gezahlt wird (sogenanntes Mankogeld) und du allein Zugriff auf die Kasse hattest. Ein einfacher Lohnabzug 'für das Minus' ist meist unzulässig.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Verschulden prüfen

    Liegt ein nachgewiesenes Verschulden vor, oder ist es nur eine unerklärte Differenz?

  2. 2

    2. Zugriff klären

    Hatten mehrere Personen Zugriff auf die Kasse? Dann ist eine Alleinhaftung kaum begründbar.

  3. 3

    3. Lohnabzug widersprechen

    Einem unberechtigten Lohnabzug für das Manko schriftlich widersprechen und den vollen Lohn fordern.

  4. 4

    4. Beratung

    Bei Streit helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Muss ich für ein Kassenminus aufkommen?

Nicht automatisch. Für einen Fehlbestand haftest du nur, wenn dir ein Verschulden nachgewiesen wird – und die Beweislast trägt der Arbeitgeber. Außerdem gilt die eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftest du in der Regel gar nicht oder nur anteilig. Ein pauschaler Lohnabzug 'fürs Minus' ist meist unzulässig.

Was ist Mankogeld?

Ein zusätzlicher Geldbetrag, den der Arbeitgeber als Ausgleich dafür zahlt, dass du das Risiko für Fehlbestände (mit-)trägst. Nur wenn ein solches Mankogeld vereinbart ist und du allein Zugriff auf die Kasse hattest, kommt überhaupt eine verschärfte Mankohaftung in Betracht – und auch dann meist begrenzt auf die Höhe des Mankogeldes.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.