Mangelfall beim Unterhalt – wenn das Einkommen nicht für alle reicht
Manchmal reicht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht, um allen Berechtigten den vollen Unterhalt zu zahlen und den eigenen Selbstbehalt zu sichern. Dann liegt ein Mangelfall vor: Der verfügbare Betrag wird nach einer festen Rangfolge und nach Quoten verteilt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verteilungsmasse ermitteln
Ziehe vom bereinigten Nettoeinkommen den Selbstbehalt ab – nur der Rest steht für Unterhalt zur Verfügung.
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2. Rangfolge beachten
Zuerst minderjährige und privilegierte volljährige Kinder; danach Ehegatten und weitere Berechtigte nach gesetzlichem Rang.
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3. Quote berechnen
Reicht es im selben Rang nicht für alle, wird der Betrag anteilig nach den jeweiligen Bedarfen verteilt.
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4. Anpassung prüfen
Ändert sich das Einkommen, kann der Unterhalt angepasst werden. Lass die Mangelfallberechnung im Zweifel fachlich prüfen.
Daran erkennst du die Masche
- Der Selbstbehalt des Pflichtigen wird unterschritten.
- Die Rangfolge der Berechtigten wird nicht beachtet.
- Ein Berechtigter bekommt den vollen Bedarf, während andere im selben Rang leer ausgehen.
Häufige Fragen
Was ist ein Mangelfall?
Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um allen Berechtigten den vollen Unterhalt zu zahlen und zugleich den eigenen Selbstbehalt zu sichern. Dann wird der verfügbare Betrag nach Rang und Quote verteilt.
Wer bekommt zuerst Unterhalt?
Es gilt eine gesetzliche Rangfolge: Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder stehen im ersten Rang, danach kommen unter anderem Ehegatten. Innerhalb desselben Rangs wird anteilig verteilt.
Bleibt dem Zahlenden immer der Selbstbehalt?
Ja, der Selbstbehalt ist grundsätzlich geschützt – ihn muss der Pflichtige für seinen eigenen Lebensunterhalt behalten. Nur das darüber hinausgehende Einkommen steht für Unterhalt zur Verfügung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.