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Geld selbst eintreiben – das gerichtliche Mahnverfahren einleiten

Zahlt jemand deine berechtigte Forderung trotz Mahnung nicht, musst du nicht gleich klagen: Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein einfacher, günstiger Weg, um an einen vollstreckbaren Titel zu kommen. Widerspricht der Schuldner nicht, erhältst du nach dem Mahnbescheid einen Vollstreckungsbescheid.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren kannst du ohne Anwalt und kostengünstig einen Mahnbescheid beantragen. Widerspricht der Schuldner nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid – ein vollstreckbarer Titel (30 Jahre).
Den Antrag stellst du online über das zentrale Mahngericht. Bei Widerspruch geht die Sache in ein streitiges Verfahren über; dann ist zu entscheiden, ob du klagst.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Forderung vorbereiten

    Stelle sicher, dass die Forderung berechtigt und beziffert ist und du vorher (mit Frist) gemahnt hast.

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    2. Mahnbescheid beantragen

    Stelle den Antrag online beim zuständigen Mahngericht und gib Schuldner und Forderung genau an.

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    3. Auf Reaktion warten

    Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen, beantrage den Vollstreckungsbescheid.

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    4. Vollstrecken

    Mit dem Vollstreckungsbescheid kannst du die Zwangsvollstreckung (z. B. über den Gerichtsvollzieher) betreiben.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann lohnt sich das Mahnverfahren?

Wenn deine Forderung berechtigt und unstrittig ist und der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt. Das Mahnverfahren ist einfacher und günstiger als eine Klage und führt – wenn kein Widerspruch kommt – schnell zu einem vollstreckbaren Titel.

Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?

Online über das zentrale Mahngericht. Du gibst Schuldner und Forderung genau an und zahlst eine vom Streitwert abhängige Gebühr. Einen Anwalt brauchst du dafür nicht. Das Gericht stellt den Mahnbescheid dem Schuldner zu.

Was passiert, wenn der Schuldner widerspricht?

Dann geht die Sache in ein streitiges Verfahren über und du musst entscheiden, ob du die Forderung einklagst. Widerspricht er nicht innerhalb von zwei Wochen, kannst du den Vollstreckungsbescheid beantragen und anschließend vollstrecken.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.