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Mahnung, obwohl du längst bezahlt hast? So wehrst du sie ab

Du hast bezahlt – und trotzdem kommt eine Mahnung, vielleicht sogar mit Gebühren? Das ist ärgerlich, aber meist schnell geklärt: Mit deinem Zahlungsnachweis ist die Forderung erledigt, und Mahngebühren für eine zu Unrecht erhobene Mahnung schuldest du nicht.

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Mahnung zurückweisen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Hast du nachweislich (rechtzeitig) gezahlt, ist die Forderung erfüllt. Eine unberechtigte Mahnung kannst du mit dem Zahlungsbeleg einfach zurückweisen.
Mahngebühren setzen einen Zahlungsverzug voraus. Lag kein Verzug vor (weil du gezahlt hattest oder die Zahlung sich überschnitt), musst du die Gebühren nicht tragen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zahlung belegen

    Suche den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Überweisungsbeleg) mit Datum und Verwendungszweck heraus.

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    2. Schriftlich widersprechen

    Teile dem Absender mit, dass die Forderung bereits beglichen ist, und lege eine Kopie des Zahlungsnachweises bei.

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    3. Mahngebühren ablehnen

    Weise etwaige Mahn- oder Inkassogebühren zurück, da kein Verzug bestand.

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    4. Bei Buchungsüberschneidung

    Hat sich deine Zahlung mit der Mahnung überschnitten, reicht meist ein kurzer Hinweis mit dem Zahlungsdatum – keine Sorge, das klärt sich.

Häufige Fragen

Muss ich die Mahngebühren zahlen?

Nein, wenn die Mahnung unberechtigt war – etwa weil du rechtzeitig gezahlt hast oder sich Zahlung und Mahnung überschnitten haben. Mahnkosten setzen einen tatsächlichen Zahlungsverzug voraus.

Was, wenn die Mahnung von einem Inkassobüro kommt?

Auch dann gilt: Mit deinem Zahlungsnachweis ist die Hauptforderung erledigt. Weise die Forderung samt Inkassokosten schriftlich zurück und füge den Beleg bei. Erkenne nichts an und zahle nicht doppelt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.