Mahnung, obwohl du längst bezahlt hast? So wehrst du sie ab
Du hast bezahlt – und trotzdem kommt eine Mahnung, vielleicht sogar mit Gebühren? Das ist ärgerlich, aber meist schnell geklärt: Mit deinem Zahlungsnachweis ist die Forderung erledigt, und Mahngebühren für eine zu Unrecht erhobene Mahnung schuldest du nicht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Zahlung belegen
Suche den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Überweisungsbeleg) mit Datum und Verwendungszweck heraus.
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2. Schriftlich widersprechen
Teile dem Absender mit, dass die Forderung bereits beglichen ist, und lege eine Kopie des Zahlungsnachweises bei.
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3. Mahngebühren ablehnen
Weise etwaige Mahn- oder Inkassogebühren zurück, da kein Verzug bestand.
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4. Bei Buchungsüberschneidung
Hat sich deine Zahlung mit der Mahnung überschnitten, reicht meist ein kurzer Hinweis mit dem Zahlungsdatum – keine Sorge, das klärt sich.
Häufige Fragen
Muss ich die Mahngebühren zahlen?
Nein, wenn die Mahnung unberechtigt war – etwa weil du rechtzeitig gezahlt hast oder sich Zahlung und Mahnung überschnitten haben. Mahnkosten setzen einen tatsächlichen Zahlungsverzug voraus.
Was, wenn die Mahnung von einem Inkassobüro kommt?
Auch dann gilt: Mit deinem Zahlungsnachweis ist die Hauptforderung erledigt. Weise die Forderung samt Inkassokosten schriftlich zurück und füge den Beleg bei. Erkenne nichts an und zahle nicht doppelt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.