Zum Inhalt springen

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Aus einer kleinen offenen Rechnung werden durch 'Mahngebühren' plötzlich deutlich höhere Beträge? Mahnkosten dürfen nur den tatsächlichen Schaden ersetzen – überzogene Pauschalen musst du nicht akzeptieren.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Mahnkosten beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ersatzfähig ist nur der konkrete Verzugsschaden (z. B. Porto, Material) – in der Praxis meist wenige Euro pro Mahnung. Pauschale 'Bearbeitungs-' oder 'Mahngebühren' von 5, 10 oder mehr Euro sind oft überhöht.
Die erste Mahnung ist meist nicht erstattungsfähig: Bei einem festen Zahlungstermin gerätst du oft schon ohne Mahnung in Verzug; ansonsten setzt erst die (erste) Mahnung den Verzug, deren Kosten du dann nicht tragen musst.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Mahnkosten prüfen

    Wie hoch sind die berechneten Mahngebühren und wie oft? Überhöhte Pauschalen kannst du hinterfragen.

  2. 2

    2. Hauptforderung klären

    Ist die eigentliche Forderung berechtigt? Wenn nein, widersprich der gesamten Forderung.

  3. 3

    3. Überhöhtes zurückweisen

    Erkläre, dass du nur die berechtigte Hauptforderung (plus tatsächlichen, geringen Verzugsschaden) zahlst – überhöhte Mahnpauschalen nicht.

  4. 4

    4. Nichts anerkennen

    Vereinbare keine Raten auf überhöhte Beträge und unterschreibe kein Schuldanerkenntnis.

Häufige Fragen

Wie viel Mahngebühr ist zulässig?

Nur der tatsächliche Verzugsschaden, also z. B. Porto- und Materialkosten – das sind meist nur wenige Euro pro Mahnung. Pauschale Mahn- oder Bearbeitungsgebühren in Höhe von mehreren Euro sind in der Regel überhöht und nicht in voller Höhe geschuldet.

Muss ich die Kosten der ersten Mahnung zahlen?

Häufig nicht. Setzt erst die Mahnung den Verzug in Gang, kannst du deren Kosten nicht schulden. Nur wenn du bereits vorher in Verzug warst (z. B. wegen eines kalendermäßig festen Zahlungstermins), kommen Verzugskosten überhaupt in Betracht.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.