Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?
Aus einer kleinen offenen Rechnung werden durch 'Mahngebühren' plötzlich deutlich höhere Beträge? Mahnkosten dürfen nur den tatsächlichen Schaden ersetzen – überzogene Pauschalen musst du nicht akzeptieren.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Mahnkosten prüfen
Wie hoch sind die berechneten Mahngebühren und wie oft? Überhöhte Pauschalen kannst du hinterfragen.
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2. Hauptforderung klären
Ist die eigentliche Forderung berechtigt? Wenn nein, widersprich der gesamten Forderung.
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3. Überhöhtes zurückweisen
Erkläre, dass du nur die berechtigte Hauptforderung (plus tatsächlichen, geringen Verzugsschaden) zahlst – überhöhte Mahnpauschalen nicht.
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4. Nichts anerkennen
Vereinbare keine Raten auf überhöhte Beträge und unterschreibe kein Schuldanerkenntnis.
Häufige Fragen
Wie viel Mahngebühr ist zulässig?
Nur der tatsächliche Verzugsschaden, also z. B. Porto- und Materialkosten – das sind meist nur wenige Euro pro Mahnung. Pauschale Mahn- oder Bearbeitungsgebühren in Höhe von mehreren Euro sind in der Regel überhöht und nicht in voller Höhe geschuldet.
Muss ich die Kosten der ersten Mahnung zahlen?
Häufig nicht. Setzt erst die Mahnung den Verzug in Gang, kannst du deren Kosten nicht schulden. Nur wenn du bereits vorher in Verzug warst (z. B. wegen eines kalendermäßig festen Zahlungstermins), kommen Verzugskosten überhaupt in Betracht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.