Gerichtlicher Mahnbescheid – was tun? (Widerspruch in 2 Wochen)
Du hast einen gelben 'Mahnbescheid' vom Amtsgericht (Mahngericht) bekommen? Das ist ein gerichtliches Verfahren – aber kein Urteil. Ist die Forderung unberechtigt oder zweifelhaft, kannst du innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Reagierst du nicht, kann daraus ein vollstreckbarer Titel werden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Zustelldatum und Frist notieren
Auf dem gelben Umschlag steht das Zustelldatum. Ab da läuft die 2-Wochen-Frist für den Widerspruch.
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2. Forderung prüfen
Kennst du die Forderung? Ist sie schon bezahlt, verjährt oder unberechtigt? Dann lohnt der Widerspruch.
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3. Widerspruch zurücksenden
Nutze den beigefügten Vordruck, kreuze 'Widerspruch' an, unterschreibe und sende ihn fristgerecht ans Mahngericht. Behalte eine Kopie.
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4. Auf das Streitverfahren vorbereiten
Nach dem Widerspruch kann der Gläubiger das streitige Verfahren einleiten. Spätestens dann ist anwaltlicher Rat sinnvoll – Beratungshilfe kann die Kosten decken.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids. Mit dem beigefügten Vordruck legst du Widerspruch ein – eine Begründung ist in diesem Schritt noch nicht erforderlich.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Dann kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch dagegen gibt es noch einen Einspruch (erneut 2 Wochen), aber danach wird die Forderung vollstreckbar. Reagiere also unbedingt rechtzeitig.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.