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Gerichtlicher Mahnbescheid – was tun? (Widerspruch in 2 Wochen)

Du hast einen gelben 'Mahnbescheid' vom Amtsgericht (Mahngericht) bekommen? Das ist ein gerichtliches Verfahren – aber kein Urteil. Ist die Forderung unberechtigt oder zweifelhaft, kannst du innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Reagierst du nicht, kann daraus ein vollstreckbarer Titel werden.

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Wichtig ist die Frist: Ab Zustellung hast du 2 Wochen Zeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen (mit dem beigefügten Formular). Versäumst du das, droht ein Vollstreckungsbescheid.
Der Widerspruch ist einfach: Du kreuzt im beigefügten Vordruck 'Widerspruch' an und schickst ihn zurück. Eine Begründung ist hier noch nicht nötig.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zustelldatum und Frist notieren

    Auf dem gelben Umschlag steht das Zustelldatum. Ab da läuft die 2-Wochen-Frist für den Widerspruch.

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    2. Forderung prüfen

    Kennst du die Forderung? Ist sie schon bezahlt, verjährt oder unberechtigt? Dann lohnt der Widerspruch.

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    3. Widerspruch zurücksenden

    Nutze den beigefügten Vordruck, kreuze 'Widerspruch' an, unterschreibe und sende ihn fristgerecht ans Mahngericht. Behalte eine Kopie.

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    4. Auf das Streitverfahren vorbereiten

    Nach dem Widerspruch kann der Gläubiger das streitige Verfahren einleiten. Spätestens dann ist anwaltlicher Rat sinnvoll – Beratungshilfe kann die Kosten decken.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids. Mit dem beigefügten Vordruck legst du Widerspruch ein – eine Begründung ist in diesem Schritt noch nicht erforderlich.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Dann kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch dagegen gibt es noch einen Einspruch (erneut 2 Wochen), aber danach wird die Forderung vollstreckbar. Reagiere also unbedingt rechtzeitig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.