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Lohnsteuer-Freibetrag eintragen – mehr netto schon im Monat

Statt auf die Steuererstattung im nächsten Jahr zu warten, kannst du einen Freibetrag bei der Lohnsteuer eintragen lassen. Dann zahlst du schon jeden Monat weniger Lohnsteuer und hast mehr netto. Das lohnt sich, wenn du absehbar hohe abzugsfähige Kosten hast.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du kannst beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lassen (Lohnsteuerermäßigung), etwa für hohe Werbungskosten, lange Arbeitswege, Unterhaltsleistungen oder außergewöhnliche Belastungen. Dadurch steigt dein monatliches Netto.
Der Freibetrag gilt in der Regel für bis zu zwei Jahre. Wer einen Freibetrag eintragen lässt, ist in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, damit am Jahresende abgerechnet wird.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Abzugsfähige Kosten schätzen

    Ermittle, ob du absehbar hohe Werbungskosten, Wege, Unterhalt oder außergewöhnliche Belastungen hast.

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    2. Antrag stellen

    Stelle beim Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und gib die Beträge an.

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    3. Freibetrag wirkt monatlich

    Der eingetragene Freibetrag senkt deine monatliche Lohnsteuer – mehr Netto sofort.

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    4. Erklärung abgeben

    Am Jahresende gibst du eine Steuererklärung ab, in der die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was bringt ein Lohnsteuer-Freibetrag?

Du zahlst schon jeden Monat weniger Lohnsteuer und hast mehr netto, statt bis zur Steuererstattung im Folgejahr zu warten. Das lohnt sich, wenn du absehbar hohe abzugsfähige Kosten hast, etwa hohe Werbungskosten oder einen langen Arbeitsweg.

Wie lasse ich einen Freibetrag eintragen?

Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt. Du gibst die voraussichtlichen abzugsfähigen Kosten an; das Finanzamt trägt einen entsprechenden Freibetrag in deine elektronischen Lohnsteuerdaten ein. Er gilt meist für bis zu zwei Jahre.

Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel ja. Wer einen Freibetrag eintragen lässt, ist meist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, damit am Jahresende die tatsächlichen Verhältnisse abgerechnet werden. Setze den Freibetrag realistisch an, um Nachzahlungen zu vermeiden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.