Krank – aber der Arbeitgeber zahlt nicht weiter?
Du bist krankgeschrieben – und auf der Gehaltsabrechnung fehlt plötzlich Geld? Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber muss bis zu sechs Wochen deinen vollen Lohn weiterzahlen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Anspruch prüfen
Bist du länger als vier Wochen beschäftigt und unverschuldet arbeitsunfähig? Dann gilt die Entgeltfortzahlung.
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2. Nachweise sichern
AU-Bescheinigung, Krankmeldung und Gehaltsabrechnungen bereithalten.
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3. Schriftlich fordern
Verlange die fehlende Entgeltfortzahlung schriftlich mit Frist und Verweis auf § 3 EFZG.
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4. Hilfe holen
Bleibt der Arbeitgeber untätig, helfen Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung; notfalls Arbeitsgericht.
Häufige Fragen
Wie lange bekomme ich bei Krankheit meinen vollen Lohn?
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) volle Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EFZG), sofern dein Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, das niedriger ausfällt.
Was, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert?
Fordere den ausstehenden Lohn schriftlich mit Frist und Verweis auf § 3 EFZG an und lege deine AU-Bescheinigung vor. Reagiert er nicht, kannst du dich an die Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle wenden und den Anspruch notfalls vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Achte auf Ausschlussfristen im Vertrag.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.