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Arbeitgeber zahlt den Lohn zu spät – Verzug, Zinsen und Druckmittel

Der Lohn ist zu einem festen Zeitpunkt fällig – meist am Monatsende oder zu einem im Vertrag genannten Tag. Zahlt der Arbeitgeber zu spät, gerät er in Verzug. Dann kannst du Verzugszinsen und eine Pauschale verlangen – und bei dauerhaftem Ausbleiben weitere Schritte einleiten.

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Lohn schriftlich anmahnen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Zahlt der Arbeitgeber nicht zum Fälligkeitstag, gerät er in Verzug (§ 286 BGB). Du kannst Verzugszinsen verlangen – bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
Für jeden Verzugsfall kann zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 Euro anfallen. Bei erheblichem, anhaltendem Lohnrückstand kommen weitere Druckmittel in Betracht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Fälligkeit prüfen

    Schau in den Arbeitsvertrag, wann der Lohn fällig ist. Ohne Regelung ist er meist am Ende des Monats fällig.

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    2. Schriftlich mahnen

    Fordere den ausstehenden Lohn schriftlich mit konkreter Frist und weise auf Verzugszinsen und Pauschale hin.

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    3. Zinsen und Pauschale berechnen

    Berechne die Verzugszinsen ab Fälligkeit und setze die Verzugspauschale an.

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    4. Eskalieren

    Bleibt es bei Rückständen, kommen Zurückbehaltung der Arbeitsleistung (nach Ankündigung) oder eine Klage in Betracht. Beachte Ausschlussfristen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ab wann ist der Arbeitgeber in Verzug?

Sobald der Lohn fällig ist und nicht gezahlt wird; einer gesonderten Mahnung bedarf es bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit oft nicht (§ 286 BGB). Dann fallen Verzugszinsen an.

Welche Zinsen und welche Pauschale kann ich verlangen?

Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher (§ 288 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 Euro je Verzugsfall. Mahne den Lohn schriftlich an.

Darf ich die Arbeit verweigern, wenn der Lohn ausbleibt?

Bei erheblichem, nicht nur geringfügigem Rückstand kannst du nach vorheriger Ankündigung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Das ist heikel – kündige es schriftlich an und lass dich im Zweifel beraten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.