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Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht? So holst du dein Geld

Der Zahltag ist vorbei und dein Lohn ist nicht da? Du hast Anspruch auf dein vereinbartes Arbeitsentgelt – pünktlich. Wichtig ist, schnell und schriftlich zu reagieren, denn viele Arbeitsverträge enthalten kurze Ausschlussfristen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf deinen Lohn (§ 611a BGB). Zahlt der Arbeitgeber nicht zum Fälligkeitstermin, gerät er in Verzug – dann kannst du zusätzlich Verzugszinsen und ggf. eine Verzugspauschale verlangen.
Achtung Ausschlussfristen: Viele Arbeits- und Tarifverträge verlangen, dass du Ansprüche innerhalb weniger Monate (oft 3) schriftlich geltend machst – sonst verfallen sie. Reagiere also zügig.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lohn schriftlich anfordern

    Fordere den ausstehenden Lohn schriftlich mit konkretem Betrag und Frist (z. B. 10 Tage). Das wahrt zugleich Ausschlussfristen.

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    2. Verzug nutzen

    Weise auf den Verzug hin und kündige Verzugszinsen an. Behalte eine Kopie deines Schreibens.

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    3. Belege sammeln

    Arbeitsvertrag, Stundennachweise und Gehaltsabrechnungen belegen deinen Anspruch.

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    4. Arbeitsgericht / Beratung

    Zahlt der Arbeitgeber nicht, kannst du beim Arbeitsgericht klagen (1. Instanz: jede Seite trägt ihre Kosten selbst). Gewerkschaften und Beratungsstellen helfen.

Häufige Fragen

Was sind Ausschlussfristen?

Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag, nach denen du Ansprüche (z. B. ausstehenden Lohn) innerhalb einer bestimmten Frist – oft drei Monate – schriftlich geltend machen musst. Versäumst du das, kann der Anspruch verfallen. Deshalb immer schnell und schriftlich reagieren.

Darf ich bei ausbleibendem Lohn die Arbeit verweigern?

Bei erheblichem Zahlungsrückstand kann ein Zurückbehaltungsrecht bestehen – das ist aber heikel und an Voraussetzungen geknüpft (vorherige Ankündigung). Hol dir vorher Rat, damit du dir nicht selbst schadest.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.