Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht? So holst du dein Geld
Der Zahltag ist vorbei und dein Lohn ist nicht da? Du hast Anspruch auf dein vereinbartes Arbeitsentgelt – pünktlich. Wichtig ist, schnell und schriftlich zu reagieren, denn viele Arbeitsverträge enthalten kurze Ausschlussfristen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Lohn schriftlich anfordern
Fordere den ausstehenden Lohn schriftlich mit konkretem Betrag und Frist (z. B. 10 Tage). Das wahrt zugleich Ausschlussfristen.
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2. Verzug nutzen
Weise auf den Verzug hin und kündige Verzugszinsen an. Behalte eine Kopie deines Schreibens.
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3. Belege sammeln
Arbeitsvertrag, Stundennachweise und Gehaltsabrechnungen belegen deinen Anspruch.
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4. Arbeitsgericht / Beratung
Zahlt der Arbeitgeber nicht, kannst du beim Arbeitsgericht klagen (1. Instanz: jede Seite trägt ihre Kosten selbst). Gewerkschaften und Beratungsstellen helfen.
Häufige Fragen
Was sind Ausschlussfristen?
Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag, nach denen du Ansprüche (z. B. ausstehenden Lohn) innerhalb einer bestimmten Frist – oft drei Monate – schriftlich geltend machen musst. Versäumst du das, kann der Anspruch verfallen. Deshalb immer schnell und schriftlich reagieren.
Darf ich bei ausbleibendem Lohn die Arbeit verweigern?
Bei erheblichem Zahlungsrückstand kann ein Zurückbehaltungsrecht bestehen – das ist aber heikel und an Voraussetzungen geknüpft (vorherige Ankündigung). Hol dir vorher Rat, damit du dir nicht selbst schadest.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.