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Ware kommt nicht – Lieferverzug, Nachfrist und Rücktritt

Ein seriöser Händler liefert nicht, obwohl du bezahlt hast oder der Liefertermin verstrichen ist? Dann liegt Lieferverzug vor. Du kannst eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen – plus etwaigen Verzugsschaden.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Liefert der Verkäufer nicht zum vereinbarten Termin, kannst du eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf zurücktreten (§ 323 BGB) – dann bekommst du den Kaufpreis zurück.
War ein fixer Liefertermin vereinbart (Fixgeschäft) oder verweigert der Verkäufer die Lieferung ernsthaft, ist die Nachfrist sogar entbehrlich. Zusätzlich kann ein Verzugsschaden ersetzt werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Liefertermin prüfen

    Kläre, welcher Liefertermin galt. Fehlt eine Angabe, ist 'unverzüglich' geschuldet; bei Verbraucherkäufen oft spätestens 30 Tage.

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    2. Nachfrist setzen

    Fordere die Lieferung schriftlich mit einer angemessenen Nachfrist und kündige den Rücktritt für den Fall der Nichtlieferung an.

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    3. Rücktritt erklären

    Liefert er nicht, erkläre den Rücktritt und verlange die Rückzahlung des Kaufpreises.

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    4. Geld zurückholen

    Hast du per Karte/PayPal gezahlt, kannst du zusätzlich Käuferschutz/Chargeback nutzen. Verzugskosten (z. B. teurerer Ersatzkauf) kannst du ersetzt verlangen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann darf ich wegen Lieferverzug zurücktreten?

Wenn der Liefertermin verstrichen ist und du eine angemessene Nachfrist erfolglos gesetzt hast (§ 323 BGB). Bei einem fixen Termin oder ernsthafter Lieferverweigerung ist die Nachfrist entbehrlich.

Bekomme ich meine Vorkasse zurück?

Nach wirksamem Rücktritt ja – der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten. Bei Zahlung per Karte oder PayPal kannst du zusätzlich Chargeback bzw. Käuferschutz nutzen, um schneller an dein Geld zu kommen.

Kann ich Mehrkosten für einen Ersatzkauf verlangen?

Ja, einen durch den Verzug entstandenen Schaden – etwa die Mehrkosten eines notwendigen Ersatzkaufs – kannst du als Verzugsschaden geltend machen, wenn der Verkäufer den Verzug zu vertreten hat.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.