Leiharbeit – Anspruch auf Übernahme und Höchstdauer
Als Zeit-/Leiharbeitnehmer arbeitest du in einem fremden Betrieb, bist aber bei der Leiharbeitsfirma angestellt. Wie lange darf das so gehen, und hast du Anspruch auf eine feste Übernahme? Das regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Einsatzdauer prüfen
Wie lange bist du schon beim selben Entleiher? Über 18 Monate (ohne Tarifabweichung)?
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2. Erlaubnis prüfen
Hat deine Leiharbeitsfirma eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
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3. Folgen klären
Bei Verstoß kann ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entstehen – das solltest du prüfen lassen.
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4. Equal Pay beachten
Nach einer bestimmten Einsatzzeit steht dir gleiche Bezahlung wie der Stammbelegschaft zu.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich als Leiharbeiter im selben Betrieb arbeiten?
In der Regel höchstens 18 Monate ununterbrochen bei demselben Entleiher (Höchstüberlassungsdauer, § 1 AÜG). Tarifverträge der Einsatzbranche können längere oder kürzere Zeiten vorsehen. Wird die zulässige Dauer überschritten, kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis direkt mit dem Entleiher zustande kommen.
Habe ich als Leiharbeiter Anspruch auf Übernahme?
Einen automatischen Anspruch auf eine Festanstellung beim Entleiher gibt es nicht. Allerdings kann ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher kraft Gesetzes entstehen, wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird oder die Leiharbeitsfirma keine gültige Überlassungserlaubnis hat. Zudem steht dir nach einer gewissen Einsatzzeit gleiche Bezahlung (equal pay) zu.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.