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Legionellen im Warmwasser – deine Rechte als Mieter

Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Trinkwasser vermehren können und beim Einatmen feiner Tröpfchen (etwa beim Duschen) gefährlich werden. Vermieter größerer Anlagen müssen das Warmwasser regelmäßig untersuchen lassen. Bei Überschreitung von Grenzwerten sind Maßnahmen Pflicht.

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Betreiber von Trinkwasseranlagen mit Großanlagen zur Warmwasserbereitung müssen regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen (Trinkwasserverordnung). Wird der technische Maßnahmenwert überschritten, sind Gefährdungsanalyse und Sanierung erforderlich.
Stellt das Wasser eine Gesundheitsgefahr dar oder ist die Nutzung eingeschränkt, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen, der zur Mietminderung berechtigt (§ 536 BGB).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Information einfordern

    Frage den Vermieter nach den Ergebnissen der Legionellenprüfung und nach Maßnahmen.

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    2. Gefahr ernst nehmen

    Bei akuter Gefahr beachte Hinweise des Gesundheitsamts (z. B. Duschverbot) und schütze Risikopersonen.

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    3. Mangel anzeigen

    Zeige eine Beeinträchtigung schriftlich an und fordere zügige Beseitigung.

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    4. Minderung prüfen

    Bei erheblicher Einschränkung kannst du die Miete angemessen und unter Vorbehalt mindern.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss der Vermieter auf Legionellen prüfen?

Bei Mehrfamilienhäusern mit Großanlagen zur Warmwasserbereitung schreibt die Trinkwasserverordnung regelmäßige Untersuchungen vor. Werden Grenzwerte überschritten, muss der Vermieter die Ursache klären und die Anlage sanieren.

Darf ich wegen Legionellen die Miete mindern?

Wenn die Wasserqualität die Nutzung erheblich einschränkt oder eine Gesundheitsgefahr besteht, kann ein Mangel vorliegen, der zur Minderung berechtigt (§ 536 BGB). Höhe und Dauer richten sich nach der konkreten Beeinträchtigung.

Habe ich Anspruch auf die Prüfergebnisse?

Mieter haben ein berechtigtes Interesse, über die Wasserqualität informiert zu werden, insbesondere bei Überschreitungen. Du kannst die Ergebnisse beim Vermieter erfragen; bei Gefahr informiert auch das Gesundheitsamt über erforderliche Schutzmaßnahmen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.