Legionellen im Warmwasser – deine Rechte als Mieter
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Trinkwasser vermehren können und beim Einatmen feiner Tröpfchen (etwa beim Duschen) gefährlich werden. Vermieter größerer Anlagen müssen das Warmwasser regelmäßig untersuchen lassen. Bei Überschreitung von Grenzwerten sind Maßnahmen Pflicht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Information einfordern
Frage den Vermieter nach den Ergebnissen der Legionellenprüfung und nach Maßnahmen.
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2. Gefahr ernst nehmen
Bei akuter Gefahr beachte Hinweise des Gesundheitsamts (z. B. Duschverbot) und schütze Risikopersonen.
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3. Mangel anzeigen
Zeige eine Beeinträchtigung schriftlich an und fordere zügige Beseitigung.
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4. Minderung prüfen
Bei erheblicher Einschränkung kannst du die Miete angemessen und unter Vorbehalt mindern.
Daran erkennst du die Masche
- Der Vermieter legt trotz Nachfrage keine Prüfergebnisse vor.
- Trotz überschrittener Werte werden keine Maßnahmen ergriffen.
- Eine Gesundheitsgefahr wird heruntergespielt.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter auf Legionellen prüfen?
Bei Mehrfamilienhäusern mit Großanlagen zur Warmwasserbereitung schreibt die Trinkwasserverordnung regelmäßige Untersuchungen vor. Werden Grenzwerte überschritten, muss der Vermieter die Ursache klären und die Anlage sanieren.
Darf ich wegen Legionellen die Miete mindern?
Wenn die Wasserqualität die Nutzung erheblich einschränkt oder eine Gesundheitsgefahr besteht, kann ein Mangel vorliegen, der zur Minderung berechtigt (§ 536 BGB). Höhe und Dauer richten sich nach der konkreten Beeinträchtigung.
Habe ich Anspruch auf die Prüfergebnisse?
Mieter haben ein berechtigtes Interesse, über die Wasserqualität informiert zu werden, insbesondere bei Überschreitungen. Du kannst die Ergebnisse beim Vermieter erfragen; bei Gefahr informiert auch das Gesundheitsamt über erforderliche Schutzmaßnahmen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.