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Lastschrift zurückbuchen – Geld bei Fehlbuchungen zurückholen

Eine SEPA-Lastschrift kannst du über deine Bank zurückbuchen lassen, wenn etwas nicht stimmt – egal ob doppelt, zu hoch oder unberechtigt abgebucht. Bei einer autorisierten Lastschrift hast du acht Wochen Zeit, bei einer nicht autorisierten sogar deutlich länger.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen (§ 675x BGB).
Wurde ohne gültiges Mandat abgebucht (nicht autorisiert), kannst du der Belastung bis zu 13 Monate widersprechen und die Erstattung verlangen. Die Bank bucht dann zurück.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Buchung prüfen

    Kontrolliere Betrag, Empfänger und ob du ein Mandat erteilt hast. Notiere das Belastungsdatum.

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    2. Rückbuchung veranlassen

    Lass die Lastschrift über dein Online-Banking oder deine Bank zurückbuchen (innerhalb von acht Wochen problemlos).

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    3. Bei fehlendem Mandat widersprechen

    Bei einer nicht autorisierten Abbuchung widersprich der Belastung – das ist bis zu 13 Monate möglich.

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    4. Streit klären

    Bestreitet der Empfänger die Rückbuchung, kläre die zugrunde liegende Forderung getrennt. Die Rückbuchung selbst bleibt dein Recht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückbuchen?

Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Begründung (§ 675x BGB). Eine nicht autorisierte Lastschrift – ohne gültiges Mandat – kannst du bis zu 13 Monate beanstanden.

Brauche ich einen Grund für die Rückbuchung?

Bei der autorisierten Basislastschrift nicht – innerhalb der acht Wochen geht es ohne Angabe von Gründen. Die zugrunde liegende Forderung wird dadurch nicht automatisch erledigt, das ist getrennt zu klären.

Was, wenn der Empfänger danach mahnt?

Widersprich einer unberechtigten Forderung schriftlich. Die Rückbuchung ist dein gutes Recht; ob die Forderung berechtigt ist, ist eine davon getrennte Frage. Reagiere aber auf Mahnungen, damit kein Mahnbescheid unwidersprochen bleibt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.