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Lastenzuschuss – Wohngeld für Eigentümer der selbst genutzten Wohnung

Wohngeld gibt es nicht nur für Mieter: Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, können einen Lastenzuschuss erhalten. Berücksichtigt werden statt der Miete die Belastungen aus dem Eigentum (z. B. Zins- und Bewirtschaftungskosten) im Rahmen der Höchstbeträge.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Selbstnutzende Eigentümer können als Wohngeld einen Lastenzuschuss beantragen. Angerechnet werden die Belastungen aus dem Eigentum im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge – ähnlich wie die Miete bei Mietern.
Wie beim Mietzuschuss hängt die Höhe von Haushaltsgröße und Einkommen ab. Tilgungsanteile werden nur begrenzt berücksichtigt; maßgeblich sind vor allem die laufenden Lasten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anspruch grob prüfen

    Reicht dein Einkommen für die Wohnkosten nicht, kann sich der Antrag lohnen – auch als Rentner oder Geringverdiener mit Eigentum.

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    2. Belastungen zusammenstellen

    Stelle die laufenden Lasten zusammen (Zinsen, Bewirtschaftung, bestimmte Nebenkosten) und die Einkommensnachweise des Haushalts.

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    3. Antrag bei der Wohngeldstelle

    Stelle den Antrag auf Lastenzuschuss bei der Wohngeldstelle deiner Stadt/Gemeinde.

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    4. Bescheid prüfen

    Kontrolliere die berücksichtigten Lasten und das Einkommen. Bei Fehlern kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekommen auch Eigentümer Wohngeld?

Ja. Selbstnutzende Eigentümer können einen Lastenzuschuss erhalten – das ist die Wohngeld-Variante für Wohneigentum. Statt der Miete werden die Belastungen aus dem Eigentum berücksichtigt.

Welche Kosten werden angerechnet?

Vor allem die laufenden Lasten wie Zinsen und Bewirtschaftungskosten im Rahmen der Höchstbeträge. Tilgungsanteile werden nur begrenzt berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach Haushalt und Einkommen.

Wo beantrage ich den Lastenzuschuss?

Bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde. Reiche Einkommensnachweise und Unterlagen zu den Belastungen ein. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kannst du Widerspruch einlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.