Ladendiebstahl-Vorwurf – Anzeige, Hausverbot und Fangprämie
Ein Ladendiebstahl-Vorwurf ist unangenehm, aber du hast Rechte. Der Ladendetektiv darf dich bei frischer Tat festhalten, bis die Polizei kommt – mehr nicht. Zur Sache musst du nichts sagen. Häufig wird zusätzlich eine pauschale 'Fangprämie' verlangt, deren Höhe oft überzogen ist.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ruhig bleiben, schweigen
Mach keine Angaben zur Sache und unterschreibe nichts – auch kein Schuldanerkenntnis.
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2. Festhalten dulden, nicht mehr
Du musst bis zur Polizei warten, aber dich nicht durchsuchen lassen oder gestehen.
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3. Forderungen prüfen
Eine pauschale Fangprämie nur bei berechtigter, angemessener Höhe zahlen – im Zweifel später prüfen lassen.
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4. Anwalt einschalten
Bei der Strafanzeige hol dir einen Verteidiger; oft ist bei geringem Wert eine Einstellung möglich.
Daran erkennst du die Masche
- Du sollst sofort eine hohe 'Fangprämie' in bar zahlen.
- Du wirst zu einem schriftlichen Geständnis gedrängt.
- Der Detektiv will dich durchsuchen (dazu ist er nicht befugt).
Häufige Fragen
Darf mich der Ladendetektiv festhalten?
Bei frischer Tat darf er dich vorläufig festhalten, bis die Polizei eintrifft (§ 127 StPO). Er darf dich aber nicht körperlich durchsuchen und nicht zu einer Aussage oder einem Geständnis zwingen. Zur Sache musst du nichts sagen.
Muss ich eine Fangprämie zahlen?
Nur in angemessener, tatsächlich entstandener Höhe. Pauschale 'Fangprämien' oder 'Bearbeitungsgebühren' sind oft überzogen. Zahle vor Ort nichts unter Druck und unterschreibe kein Schuldanerkenntnis – lass die Forderung im Zweifel prüfen.
Was passiert strafrechtlich?
Ladendiebstahl ist ein Diebstahl (§ 242 StGB). Bei geringem Wert und Ersttätern ist häufig eine Einstellung des Verfahrens möglich, gegebenenfalls gegen Auflage. Schweige zur Sache und schalte einen Anwalt ein, bevor du dich äußerst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.