Kurzzeitpflege – vorübergehend rundum versorgt
Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht klappt – etwa direkt nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krise –, springt die Kurzzeitpflege ein: eine zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung, die die Pflegekasse mitfinanziert.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bedarf klären
Ist die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich (z. B. nach Klinikaufenthalt)?
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2. Einrichtung finden
Such einen freien Kurzzeitpflegeplatz (Pflegestützpunkte/Kliniksozialdienst helfen).
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3. Antrag/Abrechnung
Beantrage die Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse bzw. lass die Pflegekosten abrechnen.
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4. Budget kombinieren
Frag nach der Kombination mit der Verhinderungspflege und dem aktuellen Jahresbetrag.
Häufige Fragen
Was ist Kurzzeitpflege?
Eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung (§ 42 SGB XI) – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder zur Überbrückung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2; die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten bis zu einem Jahresbetrag.
Wie lange und wie viel zahlt die Pflegekasse?
Die Kurzzeitpflege ist auf eine bestimmte Anzahl von Wochen im Jahr begrenzt, und es gibt einen jährlichen Höchstbetrag, der seit der Pflegereform mit der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst ist. Unterkunft und Verpflegung trägst du in der Regel selbst. Die genaue Dauer und Höhe erfragst du bei deiner Pflegekasse.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.