Kurzarbeit angeordnet – muss ich das mitmachen?
Weniger Arbeit, weniger Lohn – Kurzarbeit kann finanziell wehtun. Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einfach einseitig anordnen. Er braucht eine rechtliche Grundlage, und du hast Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Grundlage prüfen
Gibt es Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine vertragliche Kurzarbeitsklausel?
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2. Ohne Grundlage widersprechen
Fehlt eine Rechtsgrundlage, kannst du der Lohnkürzung widersprechen und den vollen Lohn verlangen.
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3. Kurzarbeitergeld klären
Lass dir Umfang und Berechnung des Kurzarbeitergelds erläutern (60 % / 67 %).
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4. Hilfe holen
Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung unterstützen bei Streitfragen.
Häufige Fragen
Kann mein Arbeitgeber Kurzarbeit einfach anordnen?
Nein. Kurzarbeit setzt eine Rechtsgrundlage voraus – einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder deine individuelle Zustimmung. Ohne eine solche Grundlage darf der Arbeitgeber deine Arbeitszeit und deinen Lohn nicht einseitig reduzieren; dann kannst du den vollen Lohn verlangen.
Wie viel Geld bekomme ich bei Kurzarbeit?
Bei wirksamer Kurzarbeit zahlt die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld in Höhe von grundsätzlich 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 %. Es gleicht also nur einen Teil des Lohnausfalls aus. Dein Arbeitsverhältnis läuft während der Kurzarbeit weiter.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.