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Kurzarbeit angeordnet – muss ich das mitmachen?

Weniger Arbeit, weniger Lohn – Kurzarbeit kann finanziell wehtun. Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einfach einseitig anordnen. Er braucht eine rechtliche Grundlage, und du hast Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

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Kurzarbeit prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Kurzarbeit muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen – einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder deiner individuellen Zustimmung (Arbeitsvertrag/Vereinbarung). Ohne eine solche Grundlage kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit und damit den Lohn nicht einfach kürzen.
Wird wirksam Kurzarbeit eingeführt, zahlt die Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld – grundsätzlich 60 % des Nettoentgeltausfalls, mit Kind 67 %. Dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grundlage prüfen

    Gibt es Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine vertragliche Kurzarbeitsklausel?

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    2. Ohne Grundlage widersprechen

    Fehlt eine Rechtsgrundlage, kannst du der Lohnkürzung widersprechen und den vollen Lohn verlangen.

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    3. Kurzarbeitergeld klären

    Lass dir Umfang und Berechnung des Kurzarbeitergelds erläutern (60 % / 67 %).

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    4. Hilfe holen

    Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung unterstützen bei Streitfragen.

Häufige Fragen

Kann mein Arbeitgeber Kurzarbeit einfach anordnen?

Nein. Kurzarbeit setzt eine Rechtsgrundlage voraus – einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder deine individuelle Zustimmung. Ohne eine solche Grundlage darf der Arbeitgeber deine Arbeitszeit und deinen Lohn nicht einseitig reduzieren; dann kannst du den vollen Lohn verlangen.

Wie viel Geld bekomme ich bei Kurzarbeit?

Bei wirksamer Kurzarbeit zahlt die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld in Höhe von grundsätzlich 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 %. Es gleicht also nur einen Teil des Lohnausfalls aus. Dein Arbeitsverhältnis läuft während der Kurzarbeit weiter.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.