Daten ohne Einwilligung weitergegeben – deine Rechte gegen Datenhandel
Deine personenbezogenen Daten dürfen nicht beliebig weitergegeben oder verkauft werden. Ohne Rechtsgrundlage – meist deine Einwilligung – ist die Weitergabe an Werbepartner oder Dritte unzulässig. Du kannst widersprechen, Löschung verlangen und Auskunft über die Empfänger fordern.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Auskunft verlangen
Fordere Auskunft, welche Daten an welche Empfänger weitergegeben wurden.
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2. Widersprechen
Widersprich der Weitergabe und Werbung und verlange, dass sie eingestellt wird.
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3. Löschung fordern
Verlange die Löschung der ohne Rechtsgrundlage verarbeiteten Daten – auch bei den Empfängern.
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4. Beschwerde einreichen
Bei unzulässigem Datenhandel kannst du dich bei der Datenschutzaufsicht beschweren und Schadensersatz prüfen.
Daran erkennst du die Masche
- Du erhältst plötzlich Werbung von Firmen, denen du nie Daten gegeben hast.
- Eine Einwilligung in die Weitergabe war im Kleingedruckten versteckt.
- Auf deine Auskunftsanfrage werden die Empfänger verschwiegen.
Häufige Fragen
Darf ein Unternehmen meine Daten weitergeben?
Nur mit Rechtsgrundlage – meist deiner Einwilligung oder zur Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Werbepartner oder Datenhändler ohne wirksame Grundlage ist unzulässig. Dann kannst du widersprechen und Löschung verlangen.
Wie finde ich heraus, wer meine Daten hat?
Über das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Du kannst verlangen, dass dir die Empfänger oder Kategorien von Empfängern deiner Daten genannt werden. So kannst du die Weitergabekette nachvollziehen.
Wie stoppe ich die weitere Nutzung?
Widersprich der Verarbeitung und Werbung (Art. 21 DSGVO) und verlange die Löschung (Art. 17 DSGVO) – beim ursprünglichen Unternehmen und bei den Empfängern. Bei unzulässigem Datenhandel hilft eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.