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Daten ohne Einwilligung weitergegeben – deine Rechte gegen Datenhandel

Deine personenbezogenen Daten dürfen nicht beliebig weitergegeben oder verkauft werden. Ohne Rechtsgrundlage – meist deine Einwilligung – ist die Weitergabe an Werbepartner oder Dritte unzulässig. Du kannst widersprechen, Löschung verlangen und Auskunft über die Empfänger fordern.

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Eine Weitergabe deiner Daten ist nur mit Rechtsgrundlage zulässig. Fehlt sie, kannst du der Verarbeitung widersprechen (Art. 21 DSGVO) und die Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO).
Du hast Anspruch auf Auskunft, an welche Empfänger deine Daten weitergegeben wurden (Art. 15 DSGVO). So kannst du die Kette nachvollziehen und auch dort Löschung verlangen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Auskunft verlangen

    Fordere Auskunft, welche Daten an welche Empfänger weitergegeben wurden.

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    2. Widersprechen

    Widersprich der Weitergabe und Werbung und verlange, dass sie eingestellt wird.

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    3. Löschung fordern

    Verlange die Löschung der ohne Rechtsgrundlage verarbeiteten Daten – auch bei den Empfängern.

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    4. Beschwerde einreichen

    Bei unzulässigem Datenhandel kannst du dich bei der Datenschutzaufsicht beschweren und Schadensersatz prüfen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf ein Unternehmen meine Daten weitergeben?

Nur mit Rechtsgrundlage – meist deiner Einwilligung oder zur Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Werbepartner oder Datenhändler ohne wirksame Grundlage ist unzulässig. Dann kannst du widersprechen und Löschung verlangen.

Wie finde ich heraus, wer meine Daten hat?

Über das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Du kannst verlangen, dass dir die Empfänger oder Kategorien von Empfängern deiner Daten genannt werden. So kannst du die Weitergabekette nachvollziehen.

Wie stoppe ich die weitere Nutzung?

Widersprich der Verarbeitung und Werbung (Art. 21 DSGVO) und verlange die Löschung (Art. 17 DSGVO) – beim ursprünglichen Unternehmen und bei den Empfängern. Bei unzulässigem Datenhandel hilft eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.