Kinderwunschbehandlung – was die Krankenkasse zahlt
Eine Kinderwunschbehandlung ist emotional und finanziell belastend. Immerhin: Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten – und in vielen Bundesländern gibt es zusätzliche Fördermittel.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Frage klären →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Voraussetzungen klären
Lass die medizinischen Voraussetzungen und die Altersgrenzen ärztlich prüfen.
- 2
2. Behandlungsplan einreichen
Reiche den Behandlungsplan vor Beginn bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein.
- 3
3. Zusatzförderung prüfen
Informiere dich über Förderprogramme deines Bundeslandes und des Bundes.
- 4
4. Bei Ablehnung widersprechen
Lehnt die Kasse ab, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die künstliche Befruchtung?
Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 50 % der Kosten für bis zu drei Behandlungsversuche (§ 27a SGB V). Voraussetzungen sind unter anderem bestimmte Altersgrenzen, die Verwendung eigener Ei- und Samenzellen und eine vorherige Beratung. Den Behandlungsplan musst du vorher genehmigen lassen.
Gibt es zusätzliche Förderung?
Ja. Viele Bundesländer beteiligen sich – zusammen mit einer Bundesförderung – an den verbleibenden Kosten, teilweise auch für weitere Versuche und je nach Programm auch für unverheiratete Paare. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland; informiere dich frühzeitig über das jeweilige Förderprogramm.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.