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Welche Kündigungsfrist gilt in meinem Job?

Ob du selbst kündigst oder gekündigt wirst – die Kündigungsfrist entscheidet, wann das Arbeitsverhältnis endet. Die gesetzlichen Fristen sind gestaffelt, und für den Arbeitgeber werden sie mit den Jahren länger.

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Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). In der vereinbarten Probezeit (bis 6 Monate) sind es nur zwei Wochen.
Für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Beschäftigungsdauer (z. B. nach 2 Jahren 1 Monat, nach 5 Jahren 2 Monate, nach 8 Jahren 3 Monate – bis zu 7 Monaten). Längere vertragliche/tarifliche Fristen gehen vor, dürfen dich als Arbeitnehmer aber in der Regel nicht stärker binden als den Arbeitgeber.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Wer kündigt?

    Für dich gilt meist die Grundfrist (4 Wochen); für den Arbeitgeber die nach Dauer verlängerte Frist.

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    2. Vertrag/Tarif prüfen

    Sieh nach, ob Arbeits- oder Tarifvertrag abweichende (längere) Fristen vorsehen.

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    3. Frist berechnen

    Achte auf den Endtermin (15./Monatsende) und den Zugang der Kündigung.

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    4. Bei Zweifeln prüfen lassen

    Stimmt die Frist nicht, kann die Kündigung zum falschen Termin wirken – lass das prüfen.

Häufige Fragen

Wie lang ist meine Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB), in der Probezeit zwei Wochen. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit (von einem Monat nach zwei Jahren bis zu sieben Monaten). Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen.

Gelten für mich und den Arbeitgeber dieselben Fristen?

Die Grundfrist ist gleich, aber die nach Beschäftigungsdauer verlängerten Fristen des § 622 BGB gelten dem Wortlaut nach für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Eine vertragliche Verlängerung deiner eigenen Frist ist möglich, darf dich aber in der Regel nicht länger binden, als es für den Arbeitgeber gilt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.