Kündigung wegen Krankheit – ist das überhaupt erlaubt?
Viele glauben, während einer Krankschreibung könne man nicht gekündigt werden – das stimmt so nicht. Eine Kündigung ist auch im Krankenstand möglich. Eine krankheitsbedingte Kündigung muss aber hohe Hürden überwinden und ist häufig angreifbar.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Recht auf Anwalt prüfen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Frist beachten
Erhebe innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG), sonst wird die Kündigung wirksam.
- 2
2. BEM prüfen
Wurde dir ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten? Fehlt es, ist das ein starkes Argument gegen die Kündigung.
- 3
3. Prognose hinterfragen
Eine Kündigung wegen einmaliger oder ausgeheilter Erkrankung ist meist unzulässig – es kommt auf die Zukunftsprognose an.
- 4
4. Rat holen
Lass die Kündigung arbeitsrechtlich prüfen (ggf. Beratungs-/Prozesskostenhilfe). Oft ist zumindest eine Abfindung erreichbar.
Häufige Fragen
Darf mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?
Ja, eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist aber nur unter strengen Voraussetzungen wirksam (negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung, Interessenabwägung) – und damit häufig angreifbar.
Was bedeutet das fehlende BEM für die Kündigung?
Bei längerer oder häufiger Erkrankung muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Hat er das versäumt, muss er besonders genau darlegen, dass es keine milderen Mittel als die Kündigung gab – das gelingt oft nicht, was deine Chancen vor Gericht erhöht.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.