Kündigung im Kleinbetrieb – auch ohne Kündigungsschutz nicht schutzlos
In Kleinbetrieben mit in der Regel bis zu zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht – der Arbeitgeber braucht keinen sozial gerechtfertigten Grund. Schutzlos bist du aber nicht: Eine Kündigung darf nicht diskriminierend, sittenwidrig oder treuwidrig sein, und besonderer Schutz (z. B. Schwangerschaft) gilt weiter.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Betriebsgröße prüfen
Zähle die regelmäßig Beschäftigten (Teilzeit anteilig). Liegt der Betrieb über dem Schwellenwert, greift doch das Kündigungsschutzgesetz.
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2. Sonderschutz prüfen
Bestehen Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung? Dann ist die Kündigung ohne behördliche Zustimmung unwirksam.
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3. Auf Treuwidrigkeit achten
Wurde aus verwerflichen Motiven (Diskriminierung, Maßregelung) gekündigt? Das macht die Kündigung angreifbar.
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4. 3-Wochen-Frist wahren
Auch im Kleinbetrieb gilt die 3-Wochen-Frist für die Klage. Lass die Erfolgsaussichten zügig prüfen.
Daran erkennst du die Masche
- Die Kündigung kommt kurz nachdem du Rechte geltend gemacht hast (Maßregelung).
- Es gibt Anzeichen für Diskriminierung (Alter, Herkunft, Geschlecht, Behinderung).
- Der Betrieb hat in Wahrheit mehr Beschäftigte als angenommen.
Häufige Fragen
Gilt im Kleinbetrieb gar kein Kündigungsschutz?
Das allgemeine Kündigungsschutzgesetz greift erst über dem Schwellenwert (in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer). Im Kleinbetrieb braucht der Arbeitgeber keinen sozial gerechtfertigten Grund – die Kündigung darf aber nicht treuwidrig, sittenwidrig oder diskriminierend sein.
Wie zähle ich die Mitarbeiter?
Maßgeblich sind die regelmäßig Beschäftigten; Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt, Auszubildende meist nicht. Liegt der Betrieb knapp über der Grenze, greift doch der volle Kündigungsschutz.
Muss ich auch hier innerhalb von drei Wochen klagen?
Ja. Willst du die Unwirksamkeit geltend machen (z. B. wegen Diskriminierung oder Sonderschutz), musst du innerhalb von drei Wochen ab Zugang Klage erheben. Lass die Lage schnell prüfen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.