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Kündigung vom Arbeitgeber? Du hast nur 3 Wochen

Du hast eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Dann zählt jetzt vor allem eines: die Frist. Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen Klage erheben – sonst gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.

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Du hast ab Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG). Diese Frist ist hart – danach wird die Kündigung in der Regel wirksam.
Oft führt eine Klage zu einer Abfindung oder zur Weiterbeschäftigung. Im Kündigungsschutzprozess (1. Instanz) trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – das Kostenrisiko ist überschaubar.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zugangsdatum festhalten

    Ab dem Tag, an dem die Kündigung bei dir ankam, läuft die 3-Wochen-Frist. Notiere das Datum sofort.

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    2. Kündigung prüfen lassen

    Form (Schriftform!), Frist, Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung – an vielen Stellen können Fehler stecken. Lass die Kündigung prüfen.

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    3. Fristgerecht Klage erheben

    Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Rechtsantragstelle des Gerichts hilft, wenn es schnell gehen muss.

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    4. Arbeitslos melden

    Melde dich vorsorglich frühzeitig arbeitssuchend, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Häufige Fragen

Gilt der Kündigungsschutz für mich?

Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer hat und dein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Aber auch außerhalb des KSchG kann eine Kündigung formell oder wegen Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung) unwirksam sein – die 3-Wochen-Frist gilt fast immer.

Bekomme ich eine Abfindung?

Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht, aber in der Praxis enden viele Kündigungsschutzprozesse mit einer Abfindung im Vergleich. Wichtig ist, die Klagefrist zu wahren, um überhaupt verhandeln zu können.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.