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Unbekannte Abbuchungen auf der Kreditkarte? Geld zurück

Auf der Kreditkartenabrechnung tauchen Zahlungen auf, die du nie getätigt hast? Bei Kartenmissbrauch bist du in der Regel gut geschützt: Die Bank muss nicht autorisierte Abbuchungen erstatten. Wichtig ist, sofort zu handeln.

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Erstattung verlangen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für nicht von dir autorisierte Zahlungen muss die Bank dir den Betrag unverzüglich erstatten (§ 675u BGB). Deine eigene Haftung bei missbräuchlicher Nutzung ist grundsätzlich auf 50 Euro begrenzt (§ 675v BGB) – sofern dich kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten trifft.
Handle sofort: Karte sperren lassen (Sperr-Notruf 116 116), Abbuchungen widersprechen und Anzeige erstatten. Wer Sicherheitsregeln grob missachtet (z. B. PIN bei der Karte aufbewahrt), riskiert die volle Haftung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Karte sofort sperren

    Ruf den Sperr-Notruf 116 116 an und lass die Karte sperren.

  2. 2

    2. Abbuchungen widersprechen

    Widersprich den unautorisierten Buchungen schriftlich gegenüber der Bank und fordere Erstattung.

  3. 3

    3. Anzeige erstatten

    Erstatte Anzeige bei der Polizei – das stützt deine Forderung.

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    4. Fristen wahren

    Prüfe die Abrechnungen regelmäßig und reklamiere zügig; Reklamationsfristen beachten.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld bei Kreditkartenmissbrauch zurück?

In der Regel ja. Für nicht autorisierte Zahlungen muss die Bank den Betrag unverzüglich erstatten (§ 675u BGB). Deine Haftung ist grundsätzlich auf 50 Euro begrenzt (§ 675v BGB), sofern dir kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist. Sperre die Karte sofort und widersprich den Buchungen.

Was muss ich sofort tun?

Lass die Karte umgehend über den Sperr-Notruf 116 116 sperren, widersprich den unautorisierten Abbuchungen schriftlich bei deiner Bank und erstatte Anzeige bei der Polizei. Prüfe deine Abrechnungen regelmäßig und reklamiere fehlerhafte Buchungen zügig, um Fristen zu wahren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.