Kreditkarte kündigen – Jahresgebühr anteilig zurück
Eine Kreditkarte lässt sich in der Regel jederzeit kündigen. Hast du eine Jahresgebühr im Voraus bezahlt, steht dir bei unterjähriger Kündigung oft ein anteiliger Teil zurück. Wichtig ist, laufende Zahlungen vorher umzustellen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Zahlungen umstellen
Ändere alle wiederkehrenden Abbuchungen auf ein anderes Zahlungsmittel.
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2. Saldo ausgleichen
Begleiche den offenen Kartensaldo vollständig.
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3. Schriftlich kündigen
Kündige die Karte schriftlich und nachweisbar.
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4. Gebühr zurückfordern
Verlange die anteilige Erstattung einer im Voraus gezahlten Jahresgebühr.
Daran erkennst du die Masche
- Wichtige Abos werden weiter über die gekündigte Karte abgebucht.
- Eine anteilige Erstattung der Jahresgebühr wird verweigert.
- Ein offener Saldo bleibt nach der Kündigung bestehen.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kreditkarte jederzeit kündigen?
In der Regel ja, mit kurzer Frist oder zum Ende der Vertragslaufzeit. Achte darauf, vorher den Saldo auszugleichen und wiederkehrende Zahlungen umzustellen, damit keine Abbuchungen ins Leere laufen.
Bekomme ich die Jahresgebühr zurück?
Hast du die Jahresgebühr im Voraus für ein Jahr gezahlt und kündigst unterjährig, steht dir der auf die Restlaufzeit entfallende Anteil in der Regel zu. Verlange die anteilige Erstattung ausdrücklich, falls sie nicht automatisch erfolgt.
Worauf muss ich vor der Kündigung achten?
Stelle alle über die Karte laufenden Abos und Daueraufträge auf ein anderes Zahlungsmittel um und gleiche den offenen Saldo aus. Bewahre die Kündigungsbestätigung auf und prüfe die Schlussabrechnung auf die anteilige Gebührenerstattung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.