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Kreditkarte kündigen – Jahresgebühr anteilig zurück

Eine Kreditkarte lässt sich in der Regel jederzeit kündigen. Hast du eine Jahresgebühr im Voraus bezahlt, steht dir bei unterjähriger Kündigung oft ein anteiliger Teil zurück. Wichtig ist, laufende Zahlungen vorher umzustellen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Kreditkartenverträge sind meist mit kurzer Frist oder zum Ende der Laufzeit kündbar. Eine im Voraus gezahlte Jahresgebühr ist bei vorzeitiger Beendigung in der Regel anteilig zu erstatten.
Mit der Kündigung endet auch das Risiko durch Missbrauch oder vergessene Karten. Stelle zuvor wiederkehrende Abbuchungen (Abos, Streaming) auf ein anderes Zahlungsmittel um.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zahlungen umstellen

    Ändere alle wiederkehrenden Abbuchungen auf ein anderes Zahlungsmittel.

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    2. Saldo ausgleichen

    Begleiche den offenen Kartensaldo vollständig.

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    3. Schriftlich kündigen

    Kündige die Karte schriftlich und nachweisbar.

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    4. Gebühr zurückfordern

    Verlange die anteilige Erstattung einer im Voraus gezahlten Jahresgebühr.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich meine Kreditkarte jederzeit kündigen?

In der Regel ja, mit kurzer Frist oder zum Ende der Vertragslaufzeit. Achte darauf, vorher den Saldo auszugleichen und wiederkehrende Zahlungen umzustellen, damit keine Abbuchungen ins Leere laufen.

Bekomme ich die Jahresgebühr zurück?

Hast du die Jahresgebühr im Voraus für ein Jahr gezahlt und kündigst unterjährig, steht dir der auf die Restlaufzeit entfallende Anteil in der Regel zu. Verlange die anteilige Erstattung ausdrücklich, falls sie nicht automatisch erfolgt.

Worauf muss ich vor der Kündigung achten?

Stelle alle über die Karte laufenden Abos und Daueraufträge auf ein anderes Zahlungsmittel um und gleiche den offenen Saldo aus. Bewahre die Kündigungsbestätigung auf und prüfe die Schlussabrechnung auf die anteilige Gebührenerstattung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.