Zum Inhalt springen

Kredit abgelehnt wegen Schufa? Das kannst du tun

Ein abgelehnter Kredit ist ärgerlich – besonders, wenn ein Schufa-Eintrag schuld ist, von dem du gar nichts wusstest. Du hast das Recht zu erfahren, was über dich gespeichert ist, und kannst gegen falsche Einträge vorgehen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Selbstauskunft anfordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast Anspruch auf eine kostenlose Kopie deiner gespeicherten Daten (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO). So siehst du, welche Einträge und welcher Score deine Kreditwürdigkeit beeinflussen.
Falsche, veraltete oder unzulässige Einträge kannst du berichtigen oder löschen lassen. Erledigte Forderungen und bestimmte Einträge müssen nach festgelegten Fristen gelöscht werden – das verbessert deinen Score.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Datenkopie anfordern

    Fordere die kostenlose Datenkopie (Art. 15 DSGVO) bei der Auskunftei an.

  2. 2

    2. Einträge prüfen

    Kontrolliere alle Einträge auf Richtigkeit und Aktualität.

  3. 3

    3. Falsches löschen lassen

    Verlange die Berichtigung/Löschung fehlerhafter oder veralteter Einträge.

  4. 4

    4. Score verbessern

    Erledigte Schulden bestätigen lassen, unnötige Konten/Anfragen reduzieren.

Häufige Fragen

Wie erfahre ich, warum mein Kredit abgelehnt wurde?

Fordere bei der Auskunftei (z. B. Schufa) eine kostenlose Kopie deiner gespeicherten Daten an (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO). Dort siehst du, welche Einträge und welcher Score vorliegen. Auf dieser Grundlage kannst du prüfen, ob falsche oder veraltete Informationen die Ablehnung verursacht haben.

Kann ich falsche Schufa-Einträge löschen lassen?

Ja. Falsche, veraltete oder unzulässige Einträge musst du nicht hinnehmen – du kannst ihre Berichtigung oder Löschung verlangen. Zudem sind erledigte Forderungen und bestimmte Einträge nach festgelegten Fristen zu löschen. Das kann deinen Score verbessern und künftige Kreditanträge erleichtern.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.