Kredit vorzeitig ablösen – wie hoch darf die 'Strafe' sein?
Du möchtest deinen Kredit vorzeitig zurückzahlen – und die Bank verlangt eine 'Vorfälligkeitsentschädigung'? Diese ist nicht beliebig hoch und entfällt in bestimmten Fällen sogar ganz. Es lohnt sich, genau hinzusehen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Berechnung anfordern
Lass dir die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung und ihre Berechnung schriftlich erläutern.
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2. Pflichtangaben prüfen
Sind die gesetzlichen Pflichtangaben im Vertrag korrekt und vollständig? Fehler können die Entschädigung entfallen lassen.
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3. 10-Jahres-Kündigung prüfen
Läuft dein Immobilienkredit schon mehr als 10 Jahre, kannst du mit 6 Monaten Frist ohne Entschädigung kündigen (§ 489 BGB).
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4. Überhöhtes beanstanden
Erscheint die Forderung zu hoch, beanstande sie – Verbraucherzentralen bieten teils Berechnungs-Checks an.
Häufige Fragen
Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Bei vorzeitiger Ablösung darf die Bank grundsätzlich eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 502 BGB). Sie ist aber der Höhe nach begrenzt. In bestimmten Fällen entfällt sie ganz – etwa bei fehlerhaften Pflichtangaben im Vertrag.
Wann kann ich kostenfrei aus dem Kredit?
Bei Immobiliardarlehen kannst du nach Ablauf von 10 Jahren (ab vollständiger Auszahlung) mit einer Frist von sechs Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen (§ 489 BGB). Auch bei fehlerhaften Pflichtangaben oder einem wirksamen Widerruf kann die Entschädigung entfallen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.