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Kredit vorzeitig ablösen – wie hoch darf die 'Strafe' sein?

Du möchtest deinen Kredit vorzeitig zurückzahlen – und die Bank verlangt eine 'Vorfälligkeitsentschädigung'? Diese ist nicht beliebig hoch und entfällt in bestimmten Fällen sogar ganz. Es lohnt sich, genau hinzusehen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei vorzeitiger Rückzahlung darf die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 502 BGB) – sie ist aber gesetzlich begrenzt (u. a. nicht höher als der entgangene Zins, bei Verbraucherdarlehen zusätzliche Höchstgrenzen).
Die Entschädigung kann ganz entfallen, wenn die Pflichtangaben im Vertrag (z. B. zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung) fehlerhaft sind. Bei Immobiliardarlehen kannst du außerdem nach 10 Jahren mit 6 Monaten Frist kostenfrei kündigen (§ 489 BGB).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Berechnung anfordern

    Lass dir die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung und ihre Berechnung schriftlich erläutern.

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    2. Pflichtangaben prüfen

    Sind die gesetzlichen Pflichtangaben im Vertrag korrekt und vollständig? Fehler können die Entschädigung entfallen lassen.

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    3. 10-Jahres-Kündigung prüfen

    Läuft dein Immobilienkredit schon mehr als 10 Jahre, kannst du mit 6 Monaten Frist ohne Entschädigung kündigen (§ 489 BGB).

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    4. Überhöhtes beanstanden

    Erscheint die Forderung zu hoch, beanstande sie – Verbraucherzentralen bieten teils Berechnungs-Checks an.

Häufige Fragen

Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Bei vorzeitiger Ablösung darf die Bank grundsätzlich eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 502 BGB). Sie ist aber der Höhe nach begrenzt. In bestimmten Fällen entfällt sie ganz – etwa bei fehlerhaften Pflichtangaben im Vertrag.

Wann kann ich kostenfrei aus dem Kredit?

Bei Immobiliardarlehen kannst du nach Ablauf von 10 Jahren (ab vollständiger Auszahlung) mit einer Frist von sechs Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen (§ 489 BGB). Auch bei fehlerhaften Pflichtangaben oder einem wirksamen Widerruf kann die Entschädigung entfallen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.