Krankschreibung: Ab wann brauchst du ein Attest?
Du bist krank und unsicher, ab wann du ein ärztliches Attest brauchst und was du dem Arbeitgeber melden musst? Hier die klaren Regeln – damit du im Krankheitsfall keine Fehler machst und deinen Lohnanspruch nicht gefährdest.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Sofort krankmelden
Melde dich am ersten Krankheitstag unverzüglich beim Arbeitgeber (vor Arbeitsbeginn) und nenne die voraussichtliche Dauer.
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2. Attest-Regel beachten
Spätestens ab dem 4. Tag brauchst du die ärztliche Bescheinigung. Verlangt der Arbeitgeber sie früher (auch ab Tag 1), gilt das.
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3. Folgebescheinigung nicht vergessen
Bist du länger krank, lass die AU lückenlos verlängern – am besten am letzten Gültigkeitstag.
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4. Bei Streit dokumentieren
Sichere Nachweise über deine Krankmeldung (z. B. E-Mail mit Zeitstempel), falls es Diskussionen gibt.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich ein Attest vorlegen?
Gesetzlich spätestens ab dem vierten Krankheitstag (§ 5 EFZG). Der Arbeitgeber kann die ärztliche Bescheinigung aber schon ab dem ersten Tag verlangen – das ist zulässig und sollte im Betrieb bekannt sein.
Reicht es, wenn ich mich einfach krankmelde?
Du musst dich unverzüglich (am ersten Tag, vor Arbeitsbeginn) krankmelden und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Zusätzlich brauchst du – je nach betrieblicher Regelung ab Tag 1, sonst ab Tag 4 – die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.