Hohe Krankheitskosten? Die kannst du von der Steuer absetzen
Krankheit kann teuer werden – Zahnersatz, Brille, Zuzahlungen, Fahrtkosten. Was die Krankenkasse nicht übernimmt, kannst du steuerlich geltend machen: als außergewöhnliche Belastung. Allerdings nur über einer bestimmten Grenze.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kosten sammeln
Alle selbst getragenen Krankheitskosten des Jahres mit Belegen zusammenstellen.
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2. Notwendigkeit belegen
Bei bestimmten Kosten ist ein ärztliches Attest/Verordnung nötig (möglichst vorab).
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3. Eigenbelastung beachten
Nur der Teil über der zumutbaren Eigenbelastung wirkt sich steuerlich aus – aber angeben lohnt sich oft.
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4. In der Steuererklärung angeben
Trage die Kosten als außergewöhnliche Belastungen ein.
Häufige Fragen
Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?
Selbst getragene, medizinisch notwendige Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt – etwa Zahnersatz, Brille, Hörgerät, gesetzliche Zuzahlungen oder krankheitsbedingte Fahrtkosten. Sie zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) und wirken sich aus, soweit sie deine zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
Was ist die zumutbare Eigenbelastung?
Ein einkommensabhängiger Eigenanteil, der von deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl der Kinder abhängt. Nur die Krankheitskosten oberhalb dieser Grenze mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Es lohnt sich trotzdem, alle Belege zu sammeln und anzugeben.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.