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Im Urlaub krank geworden? Die Tage bekommst du zurück

Endlich Urlaub – und dann wirst du krank. Ärgerlich, aber wenigstens sind die Urlaubstage nicht verloren: Krankheitstage im Urlaub zählen nicht als Urlaub, wenn du sie richtig nachweist.

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Urlaubstage gutschreiben lassen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Erkrankst du während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Diese Tage werden dir also wieder gutgeschrieben.
Wichtig: Du musst dich – wie bei jeder Krankheit – unverzüglich krankmelden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (im Ausland gelten besondere Nachweispflichten). Den Urlaub eigenmächtig zu verlängern, ist nicht erlaubt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Sofort krankmelden

    Melde dich beim Arbeitgeber unverzüglich krank – auch aus dem Urlaub heraus.

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    2. AU besorgen

    Lass dir die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen (im Ausland von einem dortigen Arzt).

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    3. Tage gutschreiben lassen

    Reiche die AU ein und verlange die Gutschrift der Krankheitstage auf dein Urlaubskonto.

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    4. Nicht eigenmächtig verlängern

    Die gutgeschriebenen Tage darfst du nicht einfach 'dranhängen' – nimm sie später neu in Anspruch.

Häufige Fragen

Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?

Ja. Nach § 9 BUrlG werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet – sie werden dir gutgeschrieben. Voraussetzung ist, dass du dich unverzüglich krankmeldest und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst.

Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland krank werde?

Auch dann musst du dich unverzüglich krankmelden und die Arbeitsunfähigkeit ärztlich nachweisen – durch einen Arzt vor Ort. Bewahre die Bescheinigung gut auf und informiere ggf. deine Krankenkasse. Den Urlaub darfst du wegen der Krankheit nicht eigenmächtig verlängern; die gutgeschriebenen Tage nimmst du später neu.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.