Zum Inhalt springen

Ohne Krankenversicherung – zurück in den Versicherungsschutz

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – niemand soll ohne Schutz sein. Bist du aus der Versicherung gefallen, hast du in der Regel das Recht und die Pflicht, zurückzukehren. Die zuletzt zuständige Kasse muss dich meist wieder aufnehmen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief an die Krankenkasse erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Es gilt Versicherungspflicht: Wer zuletzt gesetzlich versichert war, kann in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren (§ 5 SGB V). Die zuletzt zuständige Kasse muss dich grundsätzlich wieder aufnehmen.
Für die Zeit ohne Versicherung können Beiträge nachgefordert werden. Es gibt aber Möglichkeiten, Beitragsschulden zu reduzieren oder Ratenzahlungen zu vereinbaren – sprich die Kasse aktiv an.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Zuständige Kasse finden

    Kläre, wo du zuletzt versichert warst (gesetzlich oder privat). Das bestimmt den Rückweg in den Schutz.

  2. 2

    2. Wiederaufnahme beantragen

    Beantrage die (Wieder-)Aufnahme bei der zuständigen Krankenkasse und schildere deine Situation offen.

  3. 3

    3. Beitragsschulden klären

    Frage nach Möglichkeiten, rückständige Beiträge zu reduzieren oder in Raten zu zahlen. Aktives Zugehen hilft.

  4. 4

    4. Hilfe holen

    Bei Schwierigkeiten unterstützt die Verbraucherzentrale oder eine Sozialberatung dabei, zurück in den Schutz zu kommen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich in Deutschland krankenversichert sein?

Ja. Es besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer ohne Schutz ist, hat grundsätzlich das Recht und die Pflicht, in die Versicherung zurückzukehren – meist bei der zuletzt zuständigen Kasse.

Wie komme ich zurück in die Versicherung?

Wende dich an die zuletzt zuständige Krankenkasse und beantrage die Wiederaufnahme. Warst du zuletzt gesetzlich versichert, führt der Weg in die gesetzliche, sonst meist in die private Krankenversicherung zurück.

Was passiert mit den Beiträgen für die Zeit ohne Versicherung?

Für die unversicherte Zeit können Beiträge nachgefordert werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, Beitragsschulden zu mindern oder Raten zu vereinbaren. Sprich die Kasse aktiv an und such bei Bedarf Sozialberatung auf.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.