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Krankenversicherung im Studium – was Studierende wissen müssen

Studierende müssen krankenversichert sein. Je nach Alter, Einkommen und Beschäftigung greift die beitragsfreie Familienversicherung, die günstige studentische Krankenversicherung oder eine andere Lösung. Die richtige Wahl spart Geld und vermeidet Lücken.

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Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende oft beitragsfrei über die Eltern familienversichert, wenn das eigene Einkommen die Grenzen nicht übersteigt. Danach oder bei höherem Einkommen greift die studentische Krankenversicherung (§ 5 SGB V).
Die studentische Krankenversicherung ist vergleichsweise günstig. Ein Nebenjob kann die Familienversicherung gefährden, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden – das lässt sich aber planen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Status prüfen

    Kläre, ob du familienversichert bist oder dich selbst versichern musst.

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    2. Einkommen beachten

    Achte beim Nebenjob auf die Einkommensgrenzen der Familienversicherung.

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    3. KVdS prüfen

    Ab 25 oder bei Wegfall der Familienversicherung wechsle in die studentische Krankenversicherung.

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    4. Fristen einhalten

    Melde dich rechtzeitig, um Versicherungslücken zu vermeiden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bin ich als Studierender über die Eltern mitversichert?

Bis zum 25. Lebensjahr oft ja, in der beitragsfreien Familienversicherung, solange dein eigenes Einkommen die Grenzen nicht überschreitet. Ein Minijob ist meist unschädlich, ein höherer Verdienst kann die Familienversicherung aber beenden.

Was ist die studentische Krankenversicherung?

Eine vergünstigte Versicherung für Studierende, die nicht (mehr) familienversichert sind – meist ab dem 25. Lebensjahr oder bei zu hohem Einkommen. Sie gilt bis zu einer Altersgrenze und bestimmten Semesterzahlen und ist deutlich günstiger als der reguläre Tarif.

Was passiert bei einem gut bezahlten Nebenjob?

Übersteigt dein Einkommen die Grenzen, kann die beitragsfreie Familienversicherung entfallen und du musst dich selbst versichern. Auch ein Werkstudentenjob ist möglich, hat aber eigene Regeln. Plane Beschäftigung und Versicherung daher aufeinander abgestimmt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.