Krankenrücktransport aus dem Ausland – wer zahlt?
Ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland kann sehr teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ihn in der Regel nicht. Entscheidend ist die Auslandsreisekrankenversicherung – und wie ihre Klausel formuliert ist.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Versicherung prüfen
Sieh nach, ob deine Auslandsreisekrankenversicherung den Rücktransport abdeckt.
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2. Notrufnummer nutzen
Kontaktiere im Ernstfall die Notrufzentrale der Versicherung vor dem Transport.
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3. Atteste sichern
Sichere ärztliche Bescheinigungen zur Notwendigkeit des Rücktransports.
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4. Erstattung verfolgen
Reiche Belege ein und widersprich einer unberechtigten Ablehnung.
Daran erkennst du die Masche
- Der Tarif zahlt nur den 'medizinisch notwendigen' Rücktransport.
- Der Transport wird ohne Rücksprache mit der Notrufzentrale organisiert.
- Atteste zur Notwendigkeit fehlen.
Häufige Fragen
Zahlt die gesetzliche Kasse den Rücktransport?
In der Regel nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Krankenrücktransport aus dem Ausland grundsätzlich nicht. Dafür ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung gedacht, die solche Kosten je nach Tarif abdeckt.
Worauf muss ich beim Tarif achten?
Auf die Formulierung der Rücktransport-Klausel. Tarife, die den 'medizinisch sinnvollen und vertretbaren' Rücktransport übernehmen, sind günstiger für dich als solche, die nur den 'medizinisch notwendigen' Transport zahlen, weil letztere strenger ausgelegt werden.
Was muss ich im Ernstfall tun?
Kontaktiere möglichst die Notrufzentrale deiner Versicherung, bevor ein Rücktransport organisiert wird, und folge ihren Anweisungen. Sichere ärztliche Atteste zur Notwendigkeit. So vermeidest du Streit über die Erstattung und kannst eine Ablehnung notfalls angreifen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.