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Krankenkasse wechseln – so einfach geht's

Höhere Zusatzbeiträge oder schlechtere Leistungen? Du bist deiner gesetzlichen Krankenkasse nicht ausgeliefert – ein Wechsel ist unkompliziert, und die neue Kasse muss dich aufnehmen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Nach einer Mindestbindung von zwölf Monaten kannst du deine gesetzliche Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst auch vor Ablauf der Bindung wechseln.
Den Wechsel musst du nicht selbst kündigen: Du meldest dich einfach bei der neuen Kasse an – sie übernimmt die Kündigung der alten. Die Aufnahme ist garantiert; eine gesetzliche Kasse darf dich nicht wegen Vorerkrankungen ablehnen oder einen Risikozuschlag verlangen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bindung prüfen

    Bist du schon 12 Monate Mitglied, oder gilt ein Sonderkündigungsrecht (Zusatzbeitragserhöhung)?

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    2. Neue Kasse wählen

    Vergleiche Zusatzbeitrag und Leistungen und such dir eine neue Kasse aus.

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    3. Dort anmelden

    Melde dich bei der neuen Kasse an – sie kündigt die alte automatisch.

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    4. Arbeitgeber informieren

    Teile deinem Arbeitgeber (bzw. der zahlenden Stelle) die neue Krankenkasse mit.

Häufige Fragen

Wie schnell kann ich die Krankenkasse wechseln?

Nach einer Mindestbindung von zwölf Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst auch vor Ablauf der zwölf Monate wechseln. Du meldest dich einfach bei der neuen Kasse an, die die Kündigung der alten übernimmt.

Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?

Nein. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt Aufnahmegarantie: Sie dürfen dich nicht wegen Alter, Vorerkrankungen oder Ähnlichem ablehnen und auch keinen Risikozuschlag verlangen. Der Leistungskatalog ist weitgehend gesetzlich vorgegeben; Unterschiede gibt es vor allem beim Zusatzbeitrag und bei freiwilligen Zusatzleistungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.