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Krankenkasse zahlt Medikament oder Therapie nicht?

Dein Arzt verordnet ein Medikament, eine Therapie oder ein Hilfsmittel – aber die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab? Das ist nicht das letzte Wort. Mit einem gut begründeten Widerspruch lässt sich vieles erreichen.

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Widerspruch erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Das Verfahren ist für dich kostenfrei (§ 183 SGG).
Eine ärztliche Begründung, warum die Leistung medizinisch notwendig ist (und Alternativen nicht ausreichen), ist oft der Schlüssel. Bei dringenden Fällen kommt zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ablehnungsgrund prüfen

    Warum wurde abgelehnt (nicht im Leistungskatalog, fehlende Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit)? Das bestimmt deine Argumente.

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    2. Fristgerecht widersprechen

    Lege innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Die Begründung kannst du nachreichen.

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    3. Ärztliche Stellungnahme einholen

    Lass deinen Arzt schriftlich begründen, warum die Leistung notwendig ist und warum Alternativen nicht genügen.

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    4. Bei Dringlichkeit Eilantrag

    Geht es um eine dringend nötige Behandlung, kann ein Eilantrag beim Sozialgericht schnell helfen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Fehlte die Rechtsbehelfsbelehrung, sind es bis zu einem Jahr. Lege fristwahrend Widerspruch ein und reiche eine ärztliche Begründung nach.

Was hilft, damit die Kasse doch zahlt?

Eine konkrete ärztliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit – inklusive der Frage, warum günstigere Standardleistungen in deinem Fall nicht ausreichen. Bei dringenden Behandlungen kann ein Eilantrag beim Sozialgericht die Versorgung sichern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.