Krankenkasse lehnt ab? So legst du Widerspruch ein
Die Krankenkasse lehnt eine Behandlung, ein Hilfsmittel, eine Reha oder Krankengeld ab? Das musst du nicht hinnehmen. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – und das Verfahren ist für dich kostenfrei.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bescheid und Frist prüfen
Ab Bekanntgabe läuft ein Monat. Notiere das Datum und die genaue Begründung der Ablehnung.
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2. Widerspruch einlegen
Lege fristgerecht schriftlich Widerspruch ein. Die ausführliche Begründung kannst du nachreichen.
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3. Argumente und Atteste sammeln
Ein ärztliches Attest oder eine Stellungnahme deines Arztes, warum die Leistung notwendig ist, stärkt deinen Widerspruch erheblich.
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4. Notfalls Sozialgericht
Bleibt es bei der Ablehnung, kannst du kostenfrei beim Sozialgericht klagen; bei Eilbedürftigkeit ist auch ein Eilantrag möglich.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Fehlte die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Wichtig ist, fristgerecht zu widersprechen – die Begründung kannst du nachreichen.
Was kostet mich der Widerspruch?
Nichts. Das Widerspruchs- und Klageverfahren im Sozialrecht ist für Versicherte gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Für anwaltliche Unterstützung gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.