Krankenkasse antwortet nicht – wann die Leistung als genehmigt gilt
Die Krankenkasse muss über Anträge zügig entscheiden. Tut sie das nicht innerhalb der gesetzlichen Frist und teilt dir auch keinen ausreichenden Grund für die Verzögerung mit, kann die beantragte Leistung als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion). Das ist ein starkes Druckmittel.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Antrag und Datum dokumentieren
Halte fest, wann dein Antrag bei der Kasse eingegangen ist – ab dann läuft die Frist.
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2. Frist prüfen
Drei Wochen ohne MD-Begutachtung, fünf Wochen mit. Hat die Kasse dir rechtzeitig einen hinreichenden Verzögerungsgrund mitgeteilt?
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3. Fiktion geltend machen
Ist die Frist ohne ausreichende Mitteilung verstrichen, teile der Kasse schriftlich mit, dass die Leistung als genehmigt gilt, und fordere die Umsetzung.
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4. Widerspruch/Eilantrag
Bleibt die Kasse untätig, kommen Widerspruch und – bei Dringlichkeit – ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht.
Daran erkennst du die Masche
- Die Kasse lässt Wochen verstreichen, ohne zu entscheiden oder zu informieren.
- Eine pauschale 'Bearbeitung läuft noch'-Mitteilung ohne konkreten Grund.
- Nach Fristablauf wird trotzdem abgelehnt.
Häufige Fragen
Was ist die Genehmigungsfiktion?
Eine Regel, nach der eine beantragte Leistung als genehmigt gilt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheidet und keinen hinreichenden Grund für die Verzögerung mitteilt (§ 13 Abs. 3a SGB V). Sie schützt dich vor endlosem Warten.
Welche Frist hat die Kasse?
Grundsätzlich drei Wochen ab Antragseingang, oder fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst eingeschaltet wird. Teilt die Kasse dir rechtzeitig einen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, verlängert sich die Frist entsprechend.
Wie nutze ich die Fiktion?
Dokumentiere den Antragseingang, prüfe die Frist und teile der Kasse nach Fristablauf schriftlich mit, dass die Leistung als genehmigt gilt. Die Rechtsprechung stellt Anforderungen an die Fiktion – bei Streit hilft eine Sozialberatung oder anwaltliche Unterstützung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.