Zum Inhalt springen

Darf ich mir das Krankenhaus aussuchen?

Für eine geplante Behandlung möchtest du in ein bestimmtes Krankenhaus? Grundsätzlich hast du die freie Wahl – allerdings mit ein paar Einschränkungen, die du kennen solltest, damit du nicht auf Kosten sitzen bleibst.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast grundsätzlich die freie Wahl unter den zugelassenen Krankenhäusern. Im Notfall wird ohnehin immer das nächstgelegene geeignete Krankenhaus angefahren.
Bei einer geplanten Einweisung soll in der Regel ein geeignetes, nahegelegenes Krankenhaus gewählt werden. Entscheidest du dich ohne medizinischen Grund für ein weiter entferntes Haus, können dir dadurch entstehende Mehrkosten (z. B. höhere Fahrt-/Transportkosten) selbst zur Last fallen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Einweisung prüfen

    Welche Krankenhäuser nennt die Einweisung, und welches ist geeignet/nahegelegen?

  2. 2

    2. Wahl begründen

    Gibt es einen medizinischen Grund für ein bestimmtes (auch weiter entferntes) Haus?

  3. 3

    3. Mehrkosten klären

    Frage vorab bei der Krankenkasse nach, ob Mehrkosten auf dich zukommen.

  4. 4

    4. Notfall ausgenommen

    Im Notfall zählt nur die schnelle, geeignete Versorgung – um Kosten kümmerst du dich später nicht.

Häufige Fragen

Kann ich mir mein Krankenhaus frei aussuchen?

Grundsätzlich ja – du hast die freie Wahl unter den zugelassenen Krankenhäusern. Bei einer geplanten Einweisung soll aber in der Regel ein geeignetes, nahegelegenes Haus gewählt werden. Im Notfall wird immer das nächstgelegene geeignete Krankenhaus angefahren, unabhängig von deiner Wahl.

Muss ich Mehrkosten zahlen, wenn ich ein weiter entferntes Krankenhaus wähle?

Möglicherweise ja. Wählst du ohne medizinischen Grund ein weiter entferntes Krankenhaus, können die dadurch entstehenden Mehrkosten – etwa höhere Fahrt- oder Transportkosten – von dir selbst zu tragen sein. Frag deshalb vorab bei deiner Krankenkasse nach, wenn du dich gegen das nächstgelegene geeignete Haus entscheiden willst.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.