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Fehlerhafte Krankenhausrechnung oder Zuzahlung – prüfen und beanstanden

Als gesetzlich Versicherter zahlst du im Krankenhaus eine begrenzte gesetzliche Zuzahlung pro Tag – die Behandlung selbst rechnet das Krankenhaus mit der Kasse ab. Zusätzliche Rechnungen kommen nur für vereinbarte Wahlleistungen (z. B. Einzelzimmer, Chefarzt) in Betracht. Forderungen darüber hinaus solltest du prüfen.

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Rechnung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr; bei Erreichen der Belastungsgrenze entfällt sie. Die eigentliche Behandlung rechnet das Krankenhaus direkt mit deiner Krankenkasse ab.
Privat in Rechnung gestellt werden dürfen nur ausdrücklich vereinbarte Wahlleistungen. Ohne schriftliche Wahlleistungsvereinbarung sind solche Forderungen angreifbar.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Rechnung einordnen

    Unterscheide gesetzliche Zuzahlung, Wahlleistungen (vereinbart) und allgemeine Behandlung (Kassenabrechnung).

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    2. Wahlleistungsvereinbarung prüfen

    Für Wahlleistungen muss eine schriftliche Vereinbarung vorliegen. Fehlt sie, ist die Forderung angreifbar.

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    3. Belastungsgrenze nutzen

    Bist du an der jährlichen Belastungsgrenze, kannst du dich von Zuzahlungen befreien lassen – prüfe das bei deiner Kasse.

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    4. Beanstanden

    Beanstande fehlerhafte oder nicht vereinbarte Forderungen schriftlich und verlange eine Aufschlüsselung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zuzahlung im Krankenhaus?

Für gesetzlich Versicherte 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Bei Erreichen der individuellen Belastungsgrenze entfällt die Zuzahlung. Die Behandlung selbst rechnet das Krankenhaus mit deiner Krankenkasse ab.

Wann darf das Krankenhaus mir privat etwas berechnen?

Nur für ausdrücklich und schriftlich vereinbarte Wahlleistungen wie ein Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung. Ohne eine wirksame Wahlleistungsvereinbarung sind solche privaten Rechnungen angreifbar.

Wie wehre ich mich gegen eine falsche Rechnung?

Beanstande sie schriftlich, verlange eine Aufschlüsselung und prüfe, ob eine Wahlleistungsvereinbarung vorliegt. Bei Erreichen der Belastungsgrenze lass dich von Zuzahlungen befreien. Zahle strittige Forderungen nicht vorschnell.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.