Krankengeld für Selbstständige – Wahlerklärung und Absicherung
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige haben standardmäßig keinen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche – sie können sich aber absichern: über eine Wahlerklärung zum gesetzlichen Krankengeld oder über einen Wahltarif Krankengeld bzw. eine private Krankentagegeldversicherung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Status klären
Prüfe, ob du freiwillig gesetzlich versichert bist und welcher Krankengeldschutz aktuell besteht.
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2. Optionen vergleichen
Vergleiche Wahlerklärung (gesetzliches Krankengeld), Wahltarif der Kasse und private Krankentagegeldversicherung nach Leistungsbeginn und Beitrag.
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3. Absicherung wählen
Triff die Wahl passend zu deinem Liquiditätsbedarf – je früher der Leistungsbeginn, desto höher meist der Beitrag.
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4. Im Krankheitsfall melden
Bei längerer Krankheit die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen und die Leistung rechtzeitig geltend machen.
Daran erkennst du die Masche
- Du gehst davon aus, als Selbstständiger automatisch Krankengeld zu bekommen.
- Die Absicherung passt nicht zu deinem Liquiditätsbedarf (zu später Leistungsbeginn).
- Im Krankheitsfall fehlen lückenlose Nachweise.
Häufige Fragen
Bekommen Selbstständige automatisch Krankengeld?
Nein. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben standardmäßig keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der siebten Woche. Du musst dich aktiv absichern – etwa über eine Wahlerklärung, einen Wahltarif oder eine private Krankentagegeldversicherung.
Welche Absicherung passt zu mir?
Das hängt davon ab, wie lange du einen Verdienstausfall überbrücken kannst. Je früher der Leistungsbeginn (z. B. Krankentagegeld ab der dritten Woche), desto höher meist der Beitrag. Vergleiche die Optionen nach Leistungsbeginn und Kosten.
Was muss ich im Krankheitsfall tun?
Die Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich nachweisen und die Leistung rechtzeitig bei der Kasse oder dem Versicherer geltend machen. Achte auf die vereinbarte Karenzzeit und die geforderten Nachweise.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.