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Krankengeld gestrichen nach MD-Gutachten – so wehrst du dich

Die Krankenkasse stützt sich oft auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD), um Krankengeld einzustellen. Das musst du nicht hinnehmen: Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig ist, lückenlos weiter krankgeschrieben zu sein, damit der Anspruch nicht abreißt.

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Widerspruch erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gegen die Einstellung des Krankengeldes kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Maßgeblich ist deine Arbeitsunfähigkeit für deinen konkreten Beruf – das MD-Gutachten ist nur eine Einschätzung, die angreifbar ist.
Achte auf eine lückenlose Krankschreibung: Lass dich rechtzeitig (am letzten Tag der laufenden AU, spätestens am nächsten Werktag) weiter krankschreiben, sonst kann der Anspruch entfallen – unabhängig vom Widerspruch.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lückenlos krankschreiben lassen

    Sorge dafür, dass die Folge-AU nahtlos anschließt. Schon ein Tag Lücke kann den Krankengeldanspruch gefährden.

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    2. Widerspruch einlegen

    Lege fristgerecht schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid ein und verweise auf deine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit.

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    3. Atteste sammeln

    Reiche aktuelle ärztliche Befunde ein, die deine Arbeitsunfähigkeit für deinen Beruf belegen.

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    4. Eilrechtsschutz prüfen

    Droht eine finanzielle Notlage, kann beim Sozialgericht ein Eilantrag sinnvoll sein. Bei Bedarf hol dir Unterstützung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann die Kasse mein Krankengeld einfach streichen?

Nur per Bescheid, gegen den du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kannst (§ 84 SGG). Stützt sie sich auf ein MD-Gutachten, ist das eine Einschätzung, die du mit ärztlichen Befunden zu deiner Arbeitsunfähigkeit angreifen kannst.

Warum ist die lückenlose Krankschreibung so wichtig?

Weil der Krankengeldanspruch an die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit anknüpft. Reißt die Krankschreibung auch nur einen Tag ab, kann der Anspruch entfallen. Lass dich rechtzeitig weiter krankschreiben – das ist getrennt vom Widerspruch zu sehen.

Was, wenn ich auf das Geld dringend angewiesen bin?

Dann kann neben dem Widerspruch ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht kommen, damit vorläufig weitergezahlt wird. Hol dir bei einer drohenden Notlage Unterstützung, etwa bei einer Sozialberatung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.