Krankengeld gestrichen nach MD-Gutachten – so wehrst du dich
Die Krankenkasse stützt sich oft auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD), um Krankengeld einzustellen. Das musst du nicht hinnehmen: Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig ist, lückenlos weiter krankgeschrieben zu sein, damit der Anspruch nicht abreißt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Lückenlos krankschreiben lassen
Sorge dafür, dass die Folge-AU nahtlos anschließt. Schon ein Tag Lücke kann den Krankengeldanspruch gefährden.
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2. Widerspruch einlegen
Lege fristgerecht schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid ein und verweise auf deine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit.
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3. Atteste sammeln
Reiche aktuelle ärztliche Befunde ein, die deine Arbeitsunfähigkeit für deinen Beruf belegen.
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4. Eilrechtsschutz prüfen
Droht eine finanzielle Notlage, kann beim Sozialgericht ein Eilantrag sinnvoll sein. Bei Bedarf hol dir Unterstützung.
Daran erkennst du die Masche
- Die Folge-Krankschreibung schließt nicht nahtlos an.
- Das MD-Gutachten beurteilt eine pauschale 'Arbeitsfähigkeit' ohne Bezug zu deinem Beruf.
- Die Kasse drängt zu einem Reha-Antrag, ohne über die Folgen aufzuklären.
Häufige Fragen
Kann die Kasse mein Krankengeld einfach streichen?
Nur per Bescheid, gegen den du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kannst (§ 84 SGG). Stützt sie sich auf ein MD-Gutachten, ist das eine Einschätzung, die du mit ärztlichen Befunden zu deiner Arbeitsunfähigkeit angreifen kannst.
Warum ist die lückenlose Krankschreibung so wichtig?
Weil der Krankengeldanspruch an die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit anknüpft. Reißt die Krankschreibung auch nur einen Tag ab, kann der Anspruch entfallen. Lass dich rechtzeitig weiter krankschreiben – das ist getrennt vom Widerspruch zu sehen.
Was, wenn ich auf das Geld dringend angewiesen bin?
Dann kann neben dem Widerspruch ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht kommen, damit vorläufig weitergezahlt wird. Hol dir bei einer drohenden Notlage Unterstützung, etwa bei einer Sozialberatung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.