Krankengeld für Arbeitslose – krank im ALG-Bezug
Auch wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bezieht, kann krank werden. Dann greifen besondere Regeln: Zunächst zahlt die Agentur für Arbeit weiter, danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld. Wichtig ist die rechtzeitige Krankmeldung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. AU feststellen lassen
Lass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen.
- 2
2. Sofort melden
Melde die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich der Agentur für Arbeit und der Krankenkasse.
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3. Fristen beachten
Achte auf den Übergang von Leistungsfortzahlung zu Krankengeld nach sechs Wochen.
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4. Folgebescheinigungen
Reiche Folgebescheinigungen lückenlos ein, um den Anspruch zu sichern.
Daran erkennst du die Masche
- Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig gemeldet.
- Lücken in den Folgebescheinigungen gefährden den Anspruch.
- Der Übergang zur Krankenkasse wird nicht beachtet.
Häufige Fragen
Bekomme ich Krankengeld, wenn ich arbeitslos und krank bin?
Ja. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld weiter (Leistungsfortzahlung). Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes (§ 47b SGB V).
Was muss ich bei der Krankmeldung beachten?
Melde die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich der Agentur für Arbeit und deiner Krankenkasse und reiche die Bescheinigung sowie lückenlose Folgebescheinigungen ein. Versäumnisse können den Anspruch gefährden.
Ändert sich die Höhe der Leistung?
In der Übergangsphase wird das Arbeitslosengeld in gleicher Höhe weitergezahlt. Auch das anschließende Krankengeld orientiert sich am Arbeitslosengeld. Die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit können sich auf die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes auswirken.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.