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Kostenvoranschlag überschritten – wie verbindlich ist er?

Ein Kostenvoranschlag ist zunächst eine unverbindliche Schätzung – aber nicht beliebig überschreitbar. Wird er wesentlich überschritten, muss der Unternehmer dich rechtzeitig warnen, damit du entscheiden kannst. Versäumt er das, kannst du die nicht angekündigten Mehrkosten oft zurückweisen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel unverbindlich, aber bei einer wesentlichen Überschreitung muss der Unternehmer dich unverzüglich darauf hinweisen (§ 650 BGB). Dann kannst du den Vertrag kündigen oder die Fortführung entscheiden.
Hat der Betrieb die wesentliche Überschreitung nicht rechtzeitig angekündigt, kannst du die nicht angekündigten Mehrkosten häufig zurückweisen. Ein als 'verbindlich' oder 'Festpreis' bezeichneter Voranschlag bindet ohnehin.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Art des Voranschlags klären

    War es eine unverbindliche Schätzung, ein verbindlicher Voranschlag oder ein Festpreis? Das bestimmt deine Rechte.

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    2. Überschreitung prüfen

    Wie stark liegt die Rechnung über dem Voranschlag? Eine wesentliche Überschreitung löst die Hinweispflicht aus.

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    3. Warnung prüfen

    Wurdest du rechtzeitig über die Mehrkosten informiert? Wenn nicht, sind die nicht angekündigten Mehrkosten angreifbar.

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    4. Beanstanden

    Beanstande nicht angekündigte wesentliche Mehrkosten schriftlich und zahle den berechtigten Teil.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

In der Regel ist er eine unverbindliche Schätzung. Bei einer wesentlichen Überschreitung muss der Unternehmer dich aber unverzüglich warnen (§ 650 BGB). Ein ausdrücklich als 'verbindlich' oder als Festpreis bezeichneter Voranschlag bindet dagegen von vornherein.

Wie viel Überschreitung ist zulässig?

Geringe Abweichungen sind hinzunehmen. Bei einer wesentlichen Überschreitung – häufig wird grob ein Bereich um die 15-20 % genannt – greift die Hinweispflicht. Der Betrieb muss dich dann rechtzeitig informieren, damit du über die Fortführung entscheiden kannst.

Was, wenn ich nicht gewarnt wurde?

Hat der Unternehmer die wesentliche Überschreitung nicht rechtzeitig angekündigt, kannst du die nicht angekündigten Mehrkosten häufig zurückweisen. Beanstande sie schriftlich und zahle den berechtigten, im Voranschlag angelegten Teil.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.