Kostenerstattung statt Sachleistung in der GKV
Normalerweise rechnen Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung direkt mit der Kasse ab (Sachleistung). Versicherte können aber stattdessen die Kostenerstattung wählen: Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und lassen sie erstatten. Das hat Vor- und Nachteile.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Folgen verstehen
Mache dir die möglichen Eigenanteile und die Bindungsfrist bewusst.
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2. Wahl erklären
Teile der Kasse die Wahl der Kostenerstattung schriftlich mit.
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3. Rechnungen sammeln
Lass dir Rechnungen nach der Gebührenordnung ausstellen und reiche sie ein.
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4. Erstattung prüfen
Kontrolliere, was erstattet wird und welcher Eigenanteil bleibt.
Daran erkennst du die Masche
- Hohe Eigenanteile werden unterschätzt.
- Die Bindung an die Wahl für mehrere Monate wird übersehen.
- Rechnungen werden nicht oder zu spät eingereicht.
Häufige Fragen
Was bedeutet Kostenerstattung in der GKV?
Du wählst, statt der direkten Abrechnung zwischen Arzt und Kasse (Sachleistung), die Rechnung selbst zu bezahlen und dir von der Kasse erstatten zu lassen (§ 13 SGB V). Du wirst dabei gegenüber dem Arzt wie ein Privatpatient behandelt.
Bekomme ich die Kosten voll erstattet?
Nein, in der Regel nicht. Erstattet wird höchstens der Betrag, den die Kasse bei Sachleistung getragen hätte, gemindert um Abschläge für Verwaltung und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung. Privatärztliche Rechnungen liegen oft darüber, sodass ein Eigenanteil bleibt.
Kann ich jederzeit zurückwechseln?
Die Wahl der Kostenerstattung bindet dich in der Regel für mindestens ein Kalendervierteljahr. Erst danach kannst du zur Sachleistung zurückkehren. Überlege dir die Wahl daher gut und kläre die Folgen vorab mit deiner Krankenkasse.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.