Zum Inhalt springen

Kostenerstattung statt Sachleistung in der GKV

Normalerweise rechnen Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung direkt mit der Kasse ab (Sachleistung). Versicherte können aber stattdessen die Kostenerstattung wählen: Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und lassen sie erstatten. Das hat Vor- und Nachteile.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gesetzlich Versicherte können anstelle der Sachleistung die Kostenerstattung wählen (§ 13 SGB V). Sie treten dann gegenüber dem Arzt wie Privatpatienten auf und lassen sich die Kosten von der Kasse erstatten.
Erstattet wird höchstens, was die Kasse bei Sachleistung gezahlt hätte, abzüglich Verwaltungskosten und Abschläge. Es kann ein erheblicher Eigenanteil bleiben. Die Wahl bindet zudem meist für ein Kalendervierteljahr.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Folgen verstehen

    Mache dir die möglichen Eigenanteile und die Bindungsfrist bewusst.

  2. 2

    2. Wahl erklären

    Teile der Kasse die Wahl der Kostenerstattung schriftlich mit.

  3. 3

    3. Rechnungen sammeln

    Lass dir Rechnungen nach der Gebührenordnung ausstellen und reiche sie ein.

  4. 4

    4. Erstattung prüfen

    Kontrolliere, was erstattet wird und welcher Eigenanteil bleibt.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was bedeutet Kostenerstattung in der GKV?

Du wählst, statt der direkten Abrechnung zwischen Arzt und Kasse (Sachleistung), die Rechnung selbst zu bezahlen und dir von der Kasse erstatten zu lassen (§ 13 SGB V). Du wirst dabei gegenüber dem Arzt wie ein Privatpatient behandelt.

Bekomme ich die Kosten voll erstattet?

Nein, in der Regel nicht. Erstattet wird höchstens der Betrag, den die Kasse bei Sachleistung getragen hätte, gemindert um Abschläge für Verwaltung und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung. Privatärztliche Rechnungen liegen oft darüber, sodass ein Eigenanteil bleibt.

Kann ich jederzeit zurückwechseln?

Die Wahl der Kostenerstattung bindet dich in der Regel für mindestens ein Kalendervierteljahr. Erst danach kannst du zur Sachleistung zurückkehren. Überlege dir die Wahl daher gut und kläre die Folgen vorab mit deiner Krankenkasse.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.