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Bankkonto wechseln – die Bank muss dir helfen

Ein Kontowechsel scheint kompliziert: Arbeitgeber, Versicherungen, Strom, Lastschriften – alle müssen die neue Bankverbindung kennen. Aber du musst das nicht allein stemmen: Banken sind gesetzlich verpflichtet, dir beim Wechsel zu helfen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Wechselhilfe einfordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf den Kontowechselservice (§§ 20 ff. Zahlungskontengesetz). Die neue Bank unterstützt dich, eingehende Zahlungen und Lastschriften/Daueraufträge zu übertragen; die alte Bank muss die nötigen Informationen liefern.
Der Wechsel läuft in festgelegten Fristen ab. Für die Übertragung der Daten dürfen in der Regel keine unangemessenen Gebühren verlangt werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Wechsel beauftragen

    Beauftrage bei der neuen Bank den Kontowechselservice und benenne dein altes Konto.

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    2. Zahlungspartner umstellen

    Die neue Bank hilft, Arbeitgeber, Lastschriftpartner und Daueraufträge zu informieren/zu übertragen.

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    3. Altes Konto offen halten

    Lass das alte Konto eine Weile laufen, bis alle Umstellungen sicher erfolgt sind.

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    4. Bei Problemen

    Verzögert oder verweigert eine Bank die Wechselhilfe, weise auf das ZKG hin und beschwere dich notfalls bei der BaFin.

Häufige Fragen

Muss die Bank mir beim Kontowechsel helfen?

Ja. Nach dem Zahlungskontengesetz (§§ 20 ff. ZKG) gibt es einen gesetzlichen Kontowechselservice: Die neue Bank unterstützt dich dabei, Zahlungseingänge, Lastschriften und Daueraufträge zu übertragen, und die alte Bank muss die erforderlichen Daten bereitstellen – innerhalb gesetzlich geregelter Fristen.

Kostet der Kontowechsel etwas?

Für die Übermittlung der erforderlichen Informationen und die Wechselhilfe dürfen in der Regel keine unangemessenen Entgelte verlangt werden. Lass dich von der neuen Bank über den Ablauf informieren und halte dein altes Konto so lange offen, bis alle Zahlungen sicher umgestellt sind.

Jetzt handeln

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.